Anwalt bleibt auf BahnCard-Kosten sitzen

Zum Thema „Kompletter Unsinn beim Kostenfestsetzungsverfahren“ ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 6 K 2566/02).:

Ein Anwalt, der für seinen Mandanten einen auswärtigen Gerichtstermin wahrnimmt und dabei mit dem Zug anreist, bleibt im späteren Kostenfestsetzungsverfahren auf seinen Reisekosten sitzen, wenn er mit einer BahnCard 100 reist.

Quelle und Weiteres bei: Handelsblatt.com

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