Betrug durch Lastschrift?

Ich habe kürzlich einen Unternehmer verteidigigt, dem die Staatsanwaltschaft Betrug vorgeworfen hatte. Eine Kundin von hatte eine Strafanzeige gestellt, weil er ohne eine entsprechende Ermächtigung 84,00 EUR von ihrem Konto abgebucht hatte.

Thomas Klotz berichtet in seinem RA-Blog über die jährliche Abbuchung von jeweils 250,00 EUR seit dem Jahr 2000. Durch eine Bank. Offenbar ohne daß die Bank einen Anspruch darauf hatte. Und eine Lastschriftermächtigung konnte sie auch nicht nachweisen.

Zum Nachtatverhalten der Bank: Sie erhob zunächst die Verjährungseinrede und nörgelte herum, als sie aufgefordert wird, auch den Rückforderungsschaden zu ersetzen.

Thomas Klotz berichtet nicht davon, daß gegen die Mitarbeiter der Bank ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Betrug durch Lastschrift?

  1. 1

    Ohne allzu pedantisch erscheinen zu wollen: Eine Anzeige wird doch wohl „erstattet“, nicht „gestellt“, oder ?

  2. 2

    Es ist wohl beides möglich, jdf. liest man beides.