Burhoff: Längenzuschlag auf die Terminsgebühr

Detlef Burhoff, RiOLG Hamm, hat den Beitrag aus RVGreport 2006, 1 – Der Längenzuschlag auf die Terminsgebühr für den Pflichtverteidiger – hier veröffentlicht.

Burhoff behandelt die im Moment in der Rechtsprechung unterschiedlich beantworteten Fragen zu den Längenzuschlägen für den Pflichtverteidiger.

Die Gliederung des Beitrags:

I. Neue gesetzliche Regelung

II. Sinn und Zweck der gesetzlichen Neuregelung

III. Berechnung der Hauptverhandlungsdauer

1. Allgemeines

2. Berücksichtigung von Wartezeiten

3. Kein Abzug von Pausen

III. Beispielsfälle

IV. Arbeitshilfen

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

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