Detlef Burhoff, RiOLG Hamm, hat den Beitrag aus RVGreport 2006, 1 – Der Längenzuschlag auf die Terminsgebühr für den Pflichtverteidiger – hier veröffentlicht.
Burhoff behandelt die im Moment in der Rechtsprechung unterschiedlich beantworteten Fragen zu den Längenzuschlägen für den Pflichtverteidiger.
Die Gliederung des Beitrags:
I. Neue gesetzliche Regelung
II. Sinn und Zweck der gesetzlichen Neuregelung
III. Berechnung der Hauptverhandlungsdauer
1. Allgemeines
2. Berücksichtigung von Wartezeiten
3. Kein Abzug von Pausen
III. Beispielsfälle
IV. Arbeitshilfen