… die der Versicherer tatsächlich aber nicht erbringen muß (will?).
Die Vier Strafverteidiger und das RSV-Blog berichten über ein neues Leistungsangebot des Rechtsschutzversicherers DAS.
In dem Angebot heißt es:
Die Antwort auf alle Rechtsfragen. Wann immer und so oft Sie Rat benötigen – für nur 4,99 €/Monat.
In den Versicherungsbedingungen heißt es:
Der Versicherer ist berechtigt, nach Anekennung der Leistungspflicht für die zweite oder jede weitere Rechtserstberatung innerhalb von zwölf Monaten den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Also: Der Versicherungnehmer ruft zum zweiten Mal an und bekommt anschließend die Kündigung wann immer und so oft er sie benötigt.
Wieso denke ich gerade an www.lebensprognose.com?
… und wieso denke ich an die Gauck-Behörde ?
Vielleicht, weil dort ein immer ein paar Leutchen zu Späßen aufgelegt waren?
(Danke für den Tip.)
Keine Ursache. Apropos Späße, den dazu passenden Witz hatte ich schon bei den 4 Strafverteidigern eingestellt – zur Vermeidung von Wiederholungen:
http://www.vier-strafverteidiger.info/index.php/das-ersetzt-die-kommentare-in-der-anwaltsbibliothek#comments