DAS gaukelt Leistungen vor …

… die der Versicherer tatsächlich aber nicht erbringen muß (will?).

Die Vier Strafverteidiger und das RSV-Blog berichten über ein neues Leistungsangebot des Rechtsschutzversicherers DAS.

In dem Angebot heißt es:

Die Antwort auf alle Rechtsfragen. Wann immer und so oft Sie Rat benötigen – für nur 4,99 €/Monat.

In den Versicherungsbedingungen heißt es:

Der Versicherer ist berechtigt, nach Anekennung der Leistungspflicht für die zweite oder jede weitere Rechtserstberatung innerhalb von zwölf Monaten den Vertrag vorzeitig zu kündigen.

Also: Der Versicherungnehmer ruft zum zweiten Mal an und bekommt anschließend die Kündigung wann immer und so oft er sie benötigt.

Wieso denke ich gerade an www.lebensprognose.com?

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

3 Antworten auf DAS gaukelt Leistungen vor …

  1. 1

    … und wieso denke ich an die Gauck-Behörde ?

  2. 2

    Vielleicht, weil dort ein immer ein paar Leutchen zu Späßen aufgelegt waren?
    (Danke für den Tip.)

  3. 3

    Keine Ursache. Apropos Späße, den dazu passenden Witz hatte ich schon bei den 4 Strafverteidigern eingestellt – zur Vermeidung von Wiederholungen:

    http://www.vier-strafverteidiger.info/index.php/das-ersetzt-die-kommentare-in-der-anwaltsbibliothek#comments