Ich glaub’s einfach, was da in der Netzzeitung steht:
Finanzamt darf für Beratung Geld verlangen
Finanzämter dürfen für verbindliche Auskünfte an Steuerpflichtige eine Gebühr erheben. […] In der Begründung zur Einführung einer Gebührenpflicht heiße es, dass auf Grund der Kompliziertheit des Steuerrechts auch mit einer steigenden Zahl von Anträgen zu rechnen sei. Dies wiederum führe zu einem erheblich höheren Arbeitsaufwand in der Verwaltung. Zudem handele es sich um eine Dienstleistung, die Erhebung einer Gebühr sei deshalb rechtens.
Erst werden Steuer-Gesetze erlassen, die selbst Richter am Finanzgericht nicht verstehen, geschweige denn anwenden können. Dann sind die Kosten für die Steuerberatung nicht mehr absetzbar. Und wenn man sich dann an die Finanz-Behörde wendet, um eine saubere Steuererklärung abgeben zu können, muß man dafür auch noch zahlen.
Ich fass‘ es einfach nicht!
Ich habe da eine Lösung: Wählt mich zum Bundeskanzler und der Wahnsinn hat ein Ende.
Apropos: Hab mir mein neues Motorrad im Ausland gekauft. Hier brav die Umsatzeinzelbesteuerung nebst Einzugsermächtigung abgegeben. Mal davon abgesehen, daß es ewig gedauert hat, daß es bearbeitet wurde, haben mich die netten Leute dort, anstatt die Steuer abzubuchen mal schnell den Fahrzeugnettopreis abgebucht. Geil – gleich mal € 3.500 im Minus.
Hab es zurückbuchen lassen. Falls ich Unkosten habe werde ich sie dem Finanzamt nebst Bearbeitungsgebühr in Rechung stellen (üblicherweise verlange ich um die € 20.- Die Post hatte die schon mal bezahlt :-))
Gute Idee. Für die Abgabe der nächsten Steuererklärung verlange ich auch Gebühren – als Nicht-Fachmann ist das Steuerrecht für mich noch komplizierte – also wird auch die Gebühr höher sein. ;-)
die Steuerberater wirds freuen
Das geschieht doch mit System…