Der freche Gerichtsvollzieher

Ich hatte seinerzeit den Gerichtsvollzieher aus Halle mit der Vollstreckung einer Zahlungsforderung beauftragt. Bis auf einen Restbetrag in Höhe von knapp 50 EUR war der Auftrag auch erfolgreich.

Dann habe ich den selben Exekutor mit der Beitreibung der Restforderung beauftragt. Nun bekomme ich Post aus Halle:

teile ich mit, dass eine Beitreibung der 49,88 EUR leider nicht mehr erfolgen kann, da der Titel seinerzeit an die Schuldnerin ausgehändigt wurde.

OK, dann hat er wohl einen Fehler gemacht, der Vollstrecker. Wäre ja nicht weiter schlimm. Nur: Daß er mir für diese obige Mitteilung seiner Schlampigkeit eine Kostenrechnung

05,00 EUR Gebühren KV 100-102, 600
04,00 EUR Dokumentenpauschale KV 700
03,00 EUR Pauschale KV 713
11,02 EUR AuslagenKV 701-710

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23,20 EUR Summe

stellt, finde ich echt frech.

Was dazu wohl die Dienstaufsicht sagt.

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2 Antworten auf Der freche Gerichtsvollzieher

  1. 1

    Tja, das riecht wohl nach Amtshaftung. Ansonsten: Zunächst einmal vorsorglich und hilfsweise die Aufrechnung mit Schadensersatzanspüchen erklären.

  2. 2

    […] Urteils. Den “Titel” produziert die Behörde einfach selbst. Sie braucht auch keinen Gerichtsvollzieher sondern kann eigene Vollziehungsbeamte beschäftigen, die sich um die Mobiliarpfändung kümmern. […]