Der gelangweilte Richter und der Beruf des Klägers

In einer Verkehrsunfallsache habe ich im Namen des Motorradfahrers Klage beim Landgericht erhoben, weil der gegnerische Versicherer nicht zahlen wollte. Nachdem bereits einige Schriftsätze ausgetauscht wurden, erreichte mich eine wichtige Mitteilung des Gerichts. Das Gericht bittet mich, mittels Empfangsbekenntnis zu bestätigen, daß ich das wichtige Schreiben auch erhalten habe. Das Empfangsbekenntnis geht sofort ans Gericht. Dort wird ein beamteter Mitarbeiter der Geschäftsstelle das Schriftstück in die Hand und dann zur Akte nehmen, die dazu aus dem Regal herausgesucht wurde. Vielleicht legt man die Akte dann auch noch dem Richter vor.

Die wichtige Frage, die das Gericht mir gestellt habe, konnte ich telefonisch mit meinem Mandanten klären. Die Antwort habe ich dann in einem weiteren Schreiben an das Gericht gefaxt, dort hat dann ein beamteter Mitarbeiter …

Achso, die wichtige Frage: „Dem Kläger wird gemäß § 273 ZPO aufgegeben, innerhalb von 2 Wochen seinen Beruf anzugeben.“

Damit das Gericht Recht sprechen kann, habe ich mitgeteilt, daß der Mandat von Beruf Bierbrauer ist.

Gibt es einen sinnvollen Grund, warum der Richter die Leute mit solchen sinnlosen Fragen von der Arbeit abhält? In diesem Zusammenhang: Die Klage habe ich im Oktober 2005 erhoben. Der erste Termin findet Ende Mai statt. Ich wundere mich über nichts mehr.

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2 Antworten auf Der gelangweilte Richter und der Beruf des Klägers

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    Ralph says:

    Wer sich über lange Terminierungsfristen beschwert, sollte mal hinterfragen, ob das an der „Faulheit“ der Justiz liegt oder vielleicht auch andere Gründe gegeben sind.

    Die Frage nach dem Beruf ist in der Tat interessant. Bin auf die Thesen der anderen Leser gespannt.

  2. 2

    Ich unterstelle nicht, daß die Beschäftigten beim Gericht faul sind. Das sind sie wirklich nicht!

    Aber welchen Wert hat die Information (wenn die Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung an anderer Stelle bereits geklärt wurde) in dieser Unfallsache? Warum kann der Richter nicht im Termin kurzer Hand nachfragen, wenn er unbedingt meint, daß er diese Angabe braucht?

    Ich meine, daß auf die beschriebene Art sorglos mit den (zu) knappen Ressourcen der Jusitz umgegangen wird. Und daraus resultieren eben auch die zu langen Terminstände. Den daraus entstehenden Schaden haben die Parteien zu tragen, nicht der Richter.