In der Strafsache gegen
Graf Gottfried von Gluffke
– 401 Ds 123/06 –
stelle ich den nachfolgenden Beweisantrag.
Zum Beweis der Tatsache, daß der Angeklagte zur Tatzeit im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, beantrage ich, die Ladung und Vernehmung als Zeugen
einen informierten Sachbearbeiter der für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständig Behörde der Stadt Poznan (Polen).Der Zeuge wird bestätigen, daß der Angeklagte Anfang Mai 2005 einen Antrag auf Erteilung einer polnischen Fahrerlaubnis gestellt und dabei folgende Urkunden vorgelegt hat …
Bevor ich diese Antrag stellen wollte, lehnten Staatsanwaltschaft und Gericht unisono meine Bitte um ein „Gespräch außerhalb des Protokolls“ (das so genannte Rechtsgespräch) kategorisch ab:
Was gibt es denn jetzt noch zu besprechen? Der Sachverhalt ist doch glasklar, der Anklagevorwurf hat sich doch bestätigt!
Nachdem ich diesen Antrag dann gestellt hatte, regten Staatsanwalt und Richterin ein Rechtsgespräch an. Es wurde eine einvernehmliche Regelung gefunden, mit der der Angeklagte, der Staatsanwalt und das Gericht leben konnten. Den Beweisantrag habe ich zurückgenommen, 10 Minuten später war das Urteil rechtskräftig.
Geht doch! ;-)