Der Staatsanwalt und die Anhörung per eMail

Im Normalfall erreicht den Beschuldigten per Briefpost eine schriftliche Nachricht der Ermittlungsbehörden, daß gegen ihn ermittelt und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Ich verteidige den Beschuldigten in einer (anderen) Umfangstrafsache. Gestern erhielt ich von dem dort zuständigen Staatsanwalt die folgende Mitteilung per eMail:

Staatsanwaltschaft bei dem
LG XX

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hoenig,

unter dem Aktenzeichen XXX ist bei mir ein Ermittlungsverfahren anhängig geworden, in dem Ihrem Mandanten XXX zur Last gelegt wird, am 6.12.05 gegen 12:55 Uhr in seinem Pkw XXX eine Gotcha Pistole Black Maxx Nr. 04585, Kal. 68 mit „F“ im Fünfeck mit aufgeschraubter Luftdruckpatrone sowie einem leeren Magazin mitgeführt zu haben.

Dazu hätte er einen sogenannten kleinen Waffenschein benötigt, über den er nicht verfügt hat.

Sollte Ihr Mandant mit einer formlosen Einziehung der Waffe nebst Zubehör einverstanden sein, könnte das Verfahren ohne Weiteres eingestellt werden. Ich wäre für eine kurze schriftliche Stellungnahme dankbar.

Andernfalls würde Ihnen selbstverständlich nach Eingang eines entsprechenden Legitimationsschreibens auch in diesem Verfahren zunächst Akteneinsicht gewährt.

Mit freundlichen Grüßen
XXX
Staatsanwalt

Heute habe ich dem Staatsanwalt telefonisch mitgeteilt, daß mein Mandant einer formlosen Einziehung der „Waffe“ zustimmt. Unter Bezugnahme auf dieses Telefonat habe ich das dann nochmal per Fax an die Staatsanwaltschaft geschrieben. Für morgen erwarte ich die Einstellungsnachricht.

So schafft sich dieser Staatsanwalt unnötige Arbeit vom Tisch und hat dann Zeit und Ressourcen für das Wesentliche.

Andererseits kann ich aber auch über einen Fall berichten, in dem wegen eines Schadens von ca. 60 EUR in einer Verkehrsunfallfluchtsache eine Hausdurchsuchung mit vier Beamten zur Täterfeststellung gemacht wurde.

Manche Verfolger haben eben Langeweile. Dann kommt man eben auf dumme Gedanken.

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Eine Antwort auf Der Staatsanwalt und die Anhörung per eMail

  1. 1
    oly says:

    Strafrecht und dessen Maßnahmen orientieren sich proportional mit steigenden „Auffälligkeiten“ nicht mehr an der Verhältnismäßigkeit.

    Je öfter man in Erscheinung getreten ist,ob was dabei rausgekommen isr oder nicht,desto mehr kommt man auch irgendwie auf`s Raster…