Die Gerichtssprache ist Deutsch …

… regelt § 184 GVG. Ein Kollege hatte sich einmal in Landau (Pfalz) auf diese Vorschrift berufen, als er weder Richter, noch Staatsanwalt und erst Recht nicht die Zeugen wegen ihres Dialekts verstand. Und hat dafür eine Menge Sympathien verloren.

Daran habe ich mich am Freitag in vor dem Gericht in Pforzheim erinnert, als ich dort zu verteidigen hatte. Deswegen habe ich den Zeugen höflich darum gebeten, langsamer zu sprechen. Ich sei ein armer Ausländer, der der deutschen Sprache nicht mächtig sei. Das hat funktioniert. ;-)

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3 Antworten auf Die Gerichtssprache ist Deutsch …

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    Michael says:

    Zu Beginn meiner Referendarausbildung im OLG-Bezirk Saarbrücken wurde ich einmal mit einem aus dem Norden der Republik stammenden Staatsanwalt zu einer Sitzung zu einem saarländischen Amtsgericht geschickt. Die Verwendung des Wortes „getrot“ (i.S.v. „getreten“, § 223 StGB) durch zwei Zeuginnen drohte dabei missverstanden zu werden (§ 240 StGB). Auf eine in diese Richtung zielende Nachfrage des StA’s erfolgte eine – freundliche – Übersetzung durch den Vorsitzenden. Es geht also offensichtlich auch anders ;-)

  2. 2

    Beim Amtsgericht Balingen traf mich ein ähnliches Schicksal. Der Vorsitzende grinste schon bei den ersten Worten eines Zeugen und übersetzte dann ungefragt sofort. Den verstand ich dann fast vollständig, weil er sich auch sichtlich bemühte, etwas ähnliches wie Hochdeutsch zu sprechen. Die vom Zeugen präferierten Laute waren mir gänzlich unbekannt.

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    Andy P says:

    Nix gegen das schöne Schwabenland, wozu auch Balingen zählt!! ;)

    Gegen Saarländer und sonstiges gerne, aber nix gegen BaWü.