Die Polizei bittet vorzusprechen

Die Polizeiinspektion 33 München-Laim schrieb am 30.5.2005 an meinen Mandanten:

Sehr geehrter Herr Dr. S.!

Am 17.03.05 wurde das Kfz mit dem kennzeichen M-** **** anlässlich einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt.

Anhand der Frontfotos haben wir Grund zur Annahme, dass möglicherweise Sie der Fahrer sind.

Zur Einsichtnahme in die Frontfotos bitte ich Sie, bei mir am Donnerstag, den 9.6.05, 10.30 Uhr, vorzusprechen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
E.
Polizeihauptmeister

Das Verfahren wurde am 7.7.05 wegen Eintritt der Verfolgungsverjährung eingestellt. Mein Mandant war nach meiner Beratung nicht mehr bereit, der freundlichen Bitte der Polizei nachzukommen. Und höfliche Briefchen unterbrechen die Verjährung nicht. Jedenfalls nicht außerhalb Bayerns.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

Eine Antwort auf Die Polizei bittet vorzusprechen

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    Ariane u. Detlef Stückgen says:

    Klasse aber auch irgendwie traurig wofür unsere Steuergelder verscherbelt werden… Geschwindigkeitsmessungen an Autobahnen mit 3 Fahrspuren pro Fahrtrichtung, keine Baustelle, trockenes Wetter, null Verkehr, gerade Fahrbahn… Da könnte ich noch viel mehr anfügen: Die Kehrseite ist, vor Schulen u. Kindergärten in Tempo 30 Zonen wird kaum geblitzt, dort wo es der Sicherheit dienen würde… Dort kommt halt kaum Kohle ins Staatssäckel/Stadtsäckel, weil die Leute dort meistens angepasst fahren u. die wenigen, die Gas geben bleiben daher ungeschoren…

    Viele Grüße nach Berlin!