Die Prüfung muslimischer Gesinnung

Die taz beschäftigt sich heute mit dem Einbürgerungsverfahren in Baden-Württemberg:

Die Gesinnungsprüfung

Mit einem „Gesprächsleitfaden“ testet das Stuttgarter Innenministerium Muslime, die deutsche Staatsbürger werden wollen.

Seit Jahresbeginn müssen sich in Baden-Württemberg Muslime, die sich um einen deutschen Pass bewerben, einem Gesinnungstest unterziehen – eine bundesweit bislang einmalige Prozedur. Das Stuttgarter Innenministerium hat zu diesem Zweck einen Gesprächsleitfaden entwickelt und an die 44 Einbürgerungsbehörden im Land verschickt. Die Antworten der Antragsteller werden protokolliert und müssen anschließend von diesen unterzeichnet werden. Falsche Angaben können noch Jahre später zum Verlust der Staatsangehörigkeit führen, heißt es im CDU-geführten Innenministerium. Der Leitfaden ist speziell für Einwanderer aus den 57 Staaten, die der Islamischen Konferenz angehören, konzipiert. Andere Einbürgerungswillige werden nur dann überprüft, wenn sie islamischen Glaubens sind oder Zweifel an ihrem Bekenntnis zum Grundgesetz bestehen. Ein solches müssen schon jetzt alle, die einen deutschen Pass beantragen, unterzeichnen.

Die taz dokumentiert den Geprächsleitfaden hier.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

4 Antworten auf Die Prüfung muslimischer Gesinnung

  1. 1
    Ekrem Senol says:

    Das ist diskriminierend, da es Menschen wegen ihres Glaubens ungleich behandelt und abschreckend und daher nicht integrationsfördernd. In der Praxis sind diese Fragen föllig ungeeignet weil jemand, der böse Absichten hätte, mit Sicherheit die Frage so beantworten würde, wie die Behörde es hören will.

    Mein Kommentar dazu unter:
    http://www.jurblog.de/jurblog/index.php?op=ViewArticle&articleId=31&blogId=1

    Gruß

  2. 2
    Tilman says:

    Deswegen werden die Antworten auch behalten :-) So könnte man auch eingebürgerte geistige Brandstifter wie die Salon-Islamisten vom muslim-markt loswerden.

    Zum Thema Diskriminierung: Es spricht doch nichts dagegen, die Fragen *allen* Kandidaten zu stellen :-)

  3. 3
    Erika Keller says:

    Ich unterrichte an einer Primarschule Tanz. Ein irakisches Mädchen hatte grosser Freude, mitzumachen und hatte grosse Freude, ihren Soloteil ihren Eltern zu zeigen, welche sich auch unter den Zuschauern befanden. Nach einer Aufführung durfte sie nicht mehr kommen, weil einige ihrer Freundinnen beim Tanzen einen Minirock trugen.
    Sie ist erst 9-jährig und erklärt mir jetzt, dass sie nicht mehr gerne tanzt. Nur ihre Augen erzählen mir, dass es ihr verboten wird. Auch ihr Bruder bestätigte es mir. Es handelte sich um einen ganz gewöhnlichen Hip-Hop-Tanz Das ist mein erster Kommentar.
    Der Zweite:
    Es handelt sich nicht um Glaubensfragen, also keine Diskriminierung, sondern um Menschenrechtsfragen.
    Ich finde nicht alle Fragen geeignet, z.B. die erste nicht.
    Und ich hätte nichts dagegen, wenn sie alle Landsleute in jedem europäischen Land beantworten müssten, also nicht nur bei Einbürgerung massgebend wären.

  4. 4
    Erika Keller says:

    Nachtrag: Ich finde nicht die erste, sondern die zweite Frage nicht geeignet (über Demokratie), vorallem weil sie nicht rasch beatwortet werden kann sondern weil man -glaube ich- vertieft darüber nachdenken muss.