Die Staatsanwaltschaft macht unverschämten Druck

In einer extrem schlampig ermittelten Wirtschaftsstrafsache hat sich die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Beschuldigten, der sich selbst verteidigt hat, durchgesetzt und den Erlaß eines Strafbefehls beantragt. Das zuständige Amtsgericht hat diesen Strafbefehl dann auch erlassen.

Mein Mandant soll vorsätzlich die Insolvenz verschleppt und ebenso vorsätzlich einen Bankrott durch unordentliche Bilanzierung begangen haben. Dafür gibt es zweimal 70 Tagessätze Geldstrafe, die zu einer Gesamtstrafe von 90 Tagessätzen zusammengefaßt werden.

In einem Vermerk der Staatsanwaltschaft, der dem Strafbefehl beigefügt war, konnte man lesen:

Wegen des Verdachts des Betruges … wird das Verfahren gem. § 154 Abs. 1 StPO eingestellt. Die Staatsanwaltschaft kündigt an, die Ermittlungen wieder aufzunehmen, sofern der Angeklagte Einspruch einlegt und in der Sache nicht geständig ist.

Strafmildernd wurde berücksichtigt, daß ein akzeptierter Strafbefehl eine Geständnisfiktion entfaltet. Sollte in der Sache Einspruch eingelegt werden, wären jedoch die in Ansatz gebrachten Einzelstrafen sowie die verhängte Gesamtstrafe angesichts des Wegfalls der Einsichts- und Geständnisfiktion neu zu bestimmen.

Ich hoffe nur, daß mein Mandant sich von dieser unverschämten Drohung dieses Strafverfolgers nicht beeindrucken läßt. Was glauben manche Staatsanwälte eigentlich, welche Rechte sie haben?! Unglaublich sowas!

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2 Antworten auf Die Staatsanwaltschaft macht unverschämten Druck

  1. 1

    Es wird nicht nur nirgends so viel gelogen wie in deutschen Gerichtssälen, es passieren auch nirgends so viel Gesetzesverstöße, insbesondere begangen von Richtern und Staatsanwälten. Eben die alltägliche Nötigung / Erpressung seitens der Strafverfolgungsbehörden, – vielleicht sollte man deshalb einfach einmal Anzeige erstatten …

  2. 2
    Tilman says:

    Ich gehe aber davon aus, dass ein guter Verteidiger auch „Gegendruck“ macht. Zum Beispiel in diesem hypothetischen Gespräch: „Mein Mandant betrachtet sich als unschuldig, wäre aber zur Not mit einer Einstellung nach §153a StPO einverstanden, gegen Zahlung von 5000 Euro. Wir können es aber auch auf eine Verhandlung ankommen lassen. Ich rechne mit 30 Verhandlungstagen in der ersten Instanz da wir eine Menge Zeugen haben, ausserdem werden wir ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfunggesellschaft erstellen lassen. Am Tage des Freispruchs wird außerdem eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie eingereicht, sowie eine Internet-Seite über Ihren Rufmord gegen meinen Mandanten. Überlegen Sie es sich. Schönen Tag noch!“