Die Wanne hat heute auf dem Anwaltstag für Heiterkeit gesorgt, nachdem der Kollege Niko Härting sie in seinem Vortrag über anwaltliche Werbung als gelungenes Beispiel für Werbung eines Strafverteidigers gezeigt hat – per Beamer auf die Wand des Saales 2 im Kölner Maritim projeziert.
Er bezweifelte aber, daß sich diese Form der Werbung auf Großkanzleien übertragen lasse. ;-)
… berichtete mir heute der Kölner Kollege Andreas Schwartmann über den Anwaltstag 2006 in Köln. Laut Programm ging es um neue Modelle im Kanzleimarketing.
Naja, ein Schlipsträger im klassischen Dreiteiler von Hugo Boss paßt da wirklich nicht hinters Lenkrad. Da hat er Recht, der Kollege Härting, den ich auf diesem Wege sehr herzlich zu einer Probefahrt einlade. ;-)
Die Wanne ist eine gelungene Werbung, finde ich. Eine Anmerkung zu dem Foto – steht die Wanne da wirklich im Halteverbot, möglicherweise sogar in einer Feuerwehreinfahrt?
Danke für das Kompliment.
Ich habe eine Ausnahmegenehmigung für das Parken im Parkverbot, vor Feuerwehr- und Polizeieinfahrten sowie auf Bushaltestellen. Die ist – ebenso wie die Vorfahrt – quasi eingebaut in die Wanne. Und im Übrigen habe ich einen Vertrag mit einem freundlichen Rechtsschutzversicherer und kenne einen hervorragenden Strafverteidiger.
;-)
Sicher wird RA Härting auch die notwendigen Lizenzgebühren abgeführt haben…
ich habe in den Staaten in Tuscaloosa, AL eine nette Werbung gesehen. Ein Auto wie das der Ghostbusters. Es stand ganz gross Jailbusters drauf, habe leider kein Foto von.