Dunkelnorm: OASG

Eine weitest gehend in der Öffentlichkeit unbekannte Rechtsnorm ist das Opferanspruchssicherungsgesetz (OASG). Mit vollem Namen heißt die Vorschrift „Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten“.

Danach hat der oder die Geschädigte einer Straftat die grundsätzliche Möglichkeit, die Einnahmen des Täters zu pfänden, die er durch die Veröffentlichung seiner Lebensgeschichte bzw. der Darstellung der Tat erzielt.

Damit soll es Verurteilten wie Markus Gäfgen und seinem Rechtsanwalt (der ihn nach der Verurteilung vertritt) oder Arno Funke alias Dagobert erschwert werden, mit der Straftat später noch Einnahmen zu erzielen, die nicht den Geschädigten zugute kommen.

Solche Normen muß man kennen, wenn man als Opferanwalt unterwegs ist.

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2 Antworten auf Dunkelnorm: OASG

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    Dr. Mark Müller says:

    „Danach hat der oder die Geschädigte einer Straftat die grundsätzliche Möglichkeit, die Einnahmen des Täters zu pfänden, die er durch die Veröffentlichung seiner Lebensgeschichte bzw. der Darstellung der Tat erzielt.“

    So ist es nun gerade nicht – der Geschädigte erlangt vielmehr ein gesetzliches Pfandrecht, das ihn auch ohne (!) Pfändung gegenüber den sonstigen Gläubigern des Täters privilegiert.

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