Die Staatsanwaltschaft schreibt mir in einer Sache, in der ich mich bereits als Verteidiger gemeldet und meine ordnungsgemäße Bevollmächtigung (nur) anwaltlich versichert hatte:
In dem Ermittlungsverfahren
gegen H.
wegen Vortäuschens einer Straftat
wird um Übersendung einer Vollmacht des Herrn H. gebeten. Es ist hier beabsichtigt, einen Strafbefehl zu beantragen.
Na, toll. Ist doch ganz einfach: Wenn ich denen jetzt keine Vollmacht schicke, wird kein Strafbefehl beantragt und das Verfahren eingestellt.
Oder habe ich da was flasch verstanden?