Einstweilige Verfügung gegen 1 & 1

Die Sperrung der Domain www.vier-strafverteidiger.de durch die 1&1 Internet AG ist wieder aufzuheben. Das Landgericht Berlin hat am 27.04.06 eine einstweilige Verfügung (pdf) erlassen, in der dem Unternehmen aus dem Westerwald aufgegeben wird, seine vertraglichen Leistungen wie vereinbart zu erbringen und den Vertrag über die Domain wieder frei zu schalten.

Anlaß für die Sperre des Vertrags (juristisch: die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts) war folgende Auseinandersetzung. Ich habe mit den Westerwäldern mehrere Verträge geschlossen, unter anderem den Vier-Strafverteidiger-Vertrag und einen Vertrag über einen DSL-Anschluß. Letzteren habe ich „aus wichtigem Grund“ fristlos gekündigt, da 1 & 1 diesen Anschluß nicht mehr liefern konnte. Ich hatte die Telekom 2005 verlassen und nun liefert mir Arcor den Telefondienst (und damit auch den DSL-Zugang). 1 & 1 vertritt die Ansicht, ich schulde denen noch runde 40 EUR. Ich meine, daß diese Forderung nicht besteht.

Weil ich nun diese Forderung auch nicht bezahlt habe, hat 1 & 1 kurzer Hand alle anderen Verträge „gesperrt“, eben auch den Vertrag über die Domain www.vier-strafverteidiger.de.

Deswegen habe ich den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung (pdf) beim Landgericht Berlin gestellt. Das Gericht hat einen Tag später diesen Beschluß (pdf) erlassen. Ich bin gespannt, wie lange es noch dauert, bis die Domain www.vier-strafverteidiger.de wieder erreichbar ist. Und was am Ende an Kosten für das Westerwald-Unternehmen herauskommt.

Nebenbei:
Ob der wiederholte Zugriff auf mein Konto nach Entzug der Lastschriftermächtigung die eine und die Sperrung des Domain-Vertrags eine weitere Straftat darstellt, prüft auf meine Veranlassung hin nun die Staatsanwaltschaft Berlin.

Dieser Beitrag wurde unter 1 & 1 Internet AG veröffentlicht.

31 Antworten auf Einstweilige Verfügung gegen 1 & 1

  1. 1
    Ilu says:

    Mich wuerde mal interessieren: Hast Du beim Abschluss des Vetrages eine Privat- oder eine Bueroadresse angebenen?
    Solche Spielchen mit einem RA zu machen grenzt schon an Debilitaet. Obwohl: in grossen Unternehmen laeuft es hin und wieder wie im Verwaltungsaparat: „Ich mach mal, das ist ja nicht mein Geld“…

  2. 2

    Alle Verträge laufen auf meine Kanzlei. Auch die Domains lassen in dieser Frage eigentlich nur einen eindeutigen Schluß zu.

  3. 3
    Roland says:

    Hi!

    Ich lese fleissig Blogs und freue mich über jeden neuen Beitrag … Spassig finde ich immer wieder wie versucht wird, PDFs unleserlich zu machen, indem man den Text wie auch den Hintergrund schwärzt. Da ich oft Texte einfach kopiere und sie dann im Editor lese fällt mir sehr oft auf, dass das „unleserliche“ dadruch durchaus lesbar wird. Diese Tatsache hat bereits viele in arge Bedrängnis gebracht, Gerichstdaten in Bezug auf die im Irak entführte italienische Journalisten waren ebenfalls online und teilweise geschwärzt … dumm nur, dass es die Namen der Angeklagten und deren Anschrift war. Ebenfalls peinlich war die „schwärzung“ aller IP-Adressen amerikanischer militärischer Einrichtungen … diese wurden auch in Zusammenhang mit Gerichtsakten online gestellt und somit veröffentlicht.

    Ich denke dass viele Journalisten sich Texte kopieren und im Texteditor bearbeiten, da sie so Texte formatieren können, wie sie es wollen und nicht Zeit damit verbringen müssen, Formatierungten zu ändern!

    Evtl denkt jemand daran, wenn er Dinge im Web veröffentlich, die wirklich wichtig sind.

    Grüße und die besten Wünsche
    Roland
    PS: freue mich schon auf weitere Einträge

  4. 4
    Andy says:

    Hallo,

    die Antwort auf den letzten Absatz würde mich persönlich sehr interessieren, da verschiedene Firmen (u.a. auch 1&1) einen solchen Entzug oftmals schlichtweg ignorieren.

    Bitte auf dem Laufenden halten, was/wie die StA Berlin dies sieht.

  5. 5
    Mad-Max95 says:

    Hallo,

    da kann ich mich Andy nur anschließen.
    Auch ich würde hier gerne den weiteren
    Werdegang dieser angelegenheit lesen.

    Bis dahin

  6. 6

    Hallo,

    tja, die liebe „1 & 1“ … bei mir haben die auch mal versucht über 400,00 € Mehr-Traffic (in einem Monat angeblich 3,8 TB Traffic!) einzuklagen. Leider konnten die Herrschaften dann nicht beweisen, wie sich dieser Traffic errechnet hatte (im Kundensystem waren nur 3,5 GB Traffic angegeben – und die waren locker frei …). Urteil gegen 1 & 1, klar!

    Der Clou: Zwei Jahre später wurde dann durch ein Inkasso-Unternehmen versucht, den Betrag von 400,00 € (plus Zinsen und Kosten) einzutreiben … und dabei wurde dann ein Kontoauszug eines anderen Kunden dieses Inkassounternehmens freundlicherweise mitgeschickt (per Post). Ergebnis: Freundliches Schreiben an das Inkasso mit Kopie des Urteils sowie Strafanzeige gegen das Inkassounternehmen wegen der Verletzung von Datenschutzbestimmungen … denn irgendjemand in Deutschland muss ja meinen „Kontoauszug“ erhalten haben, wenn ich schon einen falschen Auszug in meinem Brief hatte! :)

    Aber das ist bei 1 & 1 VOLLKOMMEN NORMAL – und irgendwie scheint das auch auf die Sub-Unternehmer abzufärben!

    Hoste jetzt bei einem anderen Unternehmen – und habe nie wieder Probleme gehabt!

  7. 7
    M says:

    wieso gibts keine Sanktion bei Zuwiderhandl?

  8. 8
    Karl says:

    Stimmt, die schwarzen Kästen kann man im Acrobat einfach wegbewegen.

  9. 9
    Rudi says:

    @7: Weil 888 ZPO schon eine vorsieht…

  10. 10
    brilliantic says:

    Nur wenige Leute scheinen zu wissen, dass man mit der ‚alten‘ Version des Acrobat Reader (Version 5.0.0. vom 22.03.2001) diese Textstellen direkt im Dokument editieren kann. Zum Beispiel indem man die zu schwärzenden Buchstaben durch Sternchen ersetzt. Damit wäre man dann das Problem der nur vermeintlichen Unkenntlichmachung beim Kopieren los. Meines Wissens geht das aber nur mit der genannten früheren Version des Acrobat Reader.

    Nebenbei bemerkt bietet obige frühere Version auch noch eine Menge anderer schöner Funktionen: man kann Elemente verschieben oder löschen, Texte editieren, Texte hinzufügen, Notizen hinzufügen, ganze Seiten einfach löschen usw.

  11. 11

    Die Schwärzungen sind „Hervorhebungen“ in schwarz, die mit Word gesetzt wurden. Erst danach wurde die PDF erstellt. Das dürfte sicher sein. Oder?

  12. 12
    Otaku says:

    „Die Schwärzungen sind “Hervorhebungen” in schwarz, die mit Word gesetzt wurden. Erst danach wurde die PDF erstellt. Das dürfte sicher sein. Oder?“

    Sorry aber das muss odch weh tun oder ??
    Word und sicher in einem Atemzug ?
    Man informiere sich was ein solches Dokument alles enthält. Bei Standartvoreinstellunen ist da gar nix sicher da versionen gespeichert werden.

  13. 13
    Clemens Orth says:

    nicht wirklich. Zumindest auf dem Mac kann ich sogar einfach nur in der preview den schwarzen Kasten kopieren und schon weiss ich etwas ueber die MA das ich vielleicht gar nicht wissen sollte.

  14. 14
    Daniel says:

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass Word die gespeicherten Versionsdaten nicht in die PDF überträgt: Eine PDF ist kein Bitmap, sondern Text bleibt Text. Damit bleibt Text mit schwarzem Hintergrund auch aller wahrscheinlichkeit nach in jedem anderen Textprocessor als Text im PDF gespeichert.

  15. 15

    Spätestens jetzt würde ich das PDF mal vom Netz nehmen ;-)

    -> geht tatsächlich zu einfach.
    -> Gegenmittel: Ausdrucken, schwärzen, scannen.

  16. 16
    ML says:

    Sehr gut und weiter so! Nur so können es diese Unternehmen begreifen …

  17. 17
    XXX says:

    Die erste Regel der nachrichtendienstlichen Tätigkeit (und damit auch der Computersicherheit) lautet nicht umsonst, das nur vorhandene Information extrahiert werden kann.
    Im vorliegenden Fall wäre es angebracht, zu veröffentliche Dokumente in einem extra Arbeitsschritt durchzulesen, sensible Stellen manuell und physisch zu schwärzen und dann erneut einzuscannen. Anschliessend kommen diese Dokumente in einen extra Ordner. Nur Dokumente aus diesem Ordner sind zur Veröffentlichung vorgesehen.

    Schlieslich ist dieses Problem nicht zum ersten mal in Veröffentlichungen dieses Blogs aufgetreten.

  18. 18

    @17 und die anderen Experten: Besten Dank für die Hinweise.
    Die (wirklich) sensiblen Daten sind in der PDF nicht nur geschwärzt sondern vor der Erstellung gelöscht worden.

  19. 19
    yyy says:

    Sorry für OT, aber seit wann sind denn (außer db.de und noch zweien, die ich vergessen habe) im Bereich der DEnic noch oder wieder 2stellige Domains erlaubt?

  20. 20
    Markus Stamm says:

    @18: Die komfortabelste Lösung ist Appligent Redax 4.0. Es kann Texte, Graphiken und alle sonstigen Inhalte zuverlässig schwärzen – nach der Bearbeitung sind die zugrundeliegenden Daten im Datenstrom des PDF nicht mehr vorhanden. Außerdem lassen sich vordefinierte Gründe für die Schwärzungen mit angeben, und Textstellen können gezielt gesucht und im Stapelbetrieb markiert werden. Sollte zur Grundausstattung gehören, wenn man PDFs im nachhinein so bearbeiten muß.

  21. 21

    @20: Danke, das isses.

  22. 22
    Roland says:

    Hi,

    wow ich wollte mit dieser PDF-story keine Welle lostreten.

    Klar sind in dem Dokument in dem es hier geht keine wichtigen Infos geschwärzt, dachte mir nur ich weise mal allgmeine darauf hin! Denn die „Schwärzung“ auf diesem Wege taugt wirklich nichts und wenn mal was wichtiges da stehen sollte und man ist sich nicht bewusst, dass das „Schwärzen“ nichts taugt, kann das doch bestimmt ärger geben, denn würde mein Anwalt Daten über mich im Web so „geschwärzt“ veröffentlichen denke ich, dass ich da nen Huhn mit ihm zu rupfen hätte …

    Grüße Roland

    PS: ich denke löschen vor dem PDF-erstellen ist die sinnvollste Weise, denn wie 17 schon sagt „dass nur vorhandene Information extrahiert werden kann.“

  23. 23
    Andy says:

    Irgendwie wird das nicht so recht mit der Wiederaufschaltung der Domain oder sehe ich das falsch???

  24. 24
    Jan Almer says:

    Wahrscheinlich hat 1&1 keinen Bock. :-)

  25. 25
    Rotkäppchen says:

    oh, geht ja wieder…

  26. 26

    So geht es nicht mehr weiter mit den Einstweilligen Verfügungen im Domainrecht.

    Kann man sich nicht nach allen Regeln der juristischen Kunst zivil streiten, ohne die andere Partei erpressen zu versuchen.

  27. 27
    Oliver Coy says:

    1&1 hat durch eine ziemlich hinterlistige Masche die Providerkosten für Domains, die durch eine Bannercommunity preisgünstig waren, in einem Zug um rund 300 % erhöht. Da 1 & 1 den Maileingang sehr häufig durch Werbespam vermüllt, liest man solche e-mails nicht, die dann auf eine derartige Veränderung hinweisen. Man fragt sich sowieso, weshalb solch gravierende Kostenänderungen nicht wenigstens schriftlich per Brief erfolgen (müssen? … das wäre juristisch noch zu klären, ich meine MÜSSEN!).

    Ich habe daraufhin einige Verträge gekündigt, nachdem man mir noch für ein Jahr 12 Euro abkassiert hat, die ich natürlich auch nicht wieder sehe.

    ich kündigte zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Eine außerordentliche Kündigung war das indes nicht.

    Bis dato habe ich von 1 & 1 noch keine Rückmeldung. Der Status im Kündigungstool lautet nach wie vor: Domain freigeschaltet.

    Was ich aber zu meiner Überraschung feststellen muß istdies: Einige Domainnamen haben schon JETZT neue Eigentümer. Ich habe also für ein ganzes Jahr bezahlt aber 1 & 1 hat mir schon due Nutzung meiner Domainnamen entzogen.

    Für mich ist das eine eigenmächtige Entziehung eines mir zustehenden Rechtes und ich sehe das sogar als strafrechtlich relevanten Vorgang an.

    Fazit: 1 & 1 ist ein aus meiner Sicht völlig unseriöses Unternehmen, das sich in arglistiger Weise des Geldes und der Rechte der Kunden bemächtigt.

    Finger weg von diesem Unternehmen, das ist ab sofort meine Devise.

  28. 28
    Achim M says:

    Meine Frage zu der einstw. Verfügung:
    Wieso ist dafür das Landgericht Berlin und nicht das Gericht am Standort von 1&1 zuständig?
    Gibt es dazu eine entsprechende Rechtsnorm?

  29. 29

    Es ging meiner Ansicht nach um Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung, dann richtet sich der Gerichtsstand nach § 32 ZPO:
    http://dejure.org/gesetze/ZPO/32.html

  30. 30

    Permanenter Maulkorb. Statt den Kritikpunkt der Kunden zu beseitigen, beseitigt man lieber die Kritik an sich.
    Spedition Zurek GmbH

    http://german.ethik.us/wp-deu/

  31. 31
    Alex says:

    Hallo zusammen. Ich habe vor 2 Jahren einen Tarifwechsel bei 1und1 durchgeführt. Die 2 Jahre waren diesen Monat (Mai 2008) rum. Jetzt wurde weil ich vergessen habe zu kündigen der Vertrag um 1 weiteres Jahr verlängert. Ab jetzt soll ich für eine Phone Flat die angeblich nur 24 Monate kostenlos war zusätzlich 10,25 Euro mehr bezahlen im Monat. Angeblich wäre das beim Vertragsabschluss so im Vertrag gestanden. Gestern am 26.05.08 führte ich deshalb einen Tarifwechsel durch, durch den ich die 10,25 Euro wieder spare. Heute morgen hat mich die …. von 1und1 so genervt, das ich den Tarifwechsel wieder widerrufen habe per Fax und per Mail. Das scheint aber 1und1 nicht zu kümmern. Denn im Vertragsmenü habe ich auf eine Stornierung keinen Zugriff weil ein Tarifwechsel durchgeführt wird.
    Wer weiss wie man sowas widerrufen kann, bevor der Tarifwechsel endgültig vorgenommen wurde?