Ich habe einige Mandanten, die öfters mal über den Brennerpaß fahren. Dort ist ein Blitzer aufgebaut, der die Raser fotografiert. Aber von hinten. Die Erfolgsquote bei der Verteidigung gegen die Strafverfügungen der Bezirkhauptmannschaften Innsbruck und Schwaz liegen in meiner Kanzlei bei etwa 100 Prozent.
Jetzt hat es aber doch wohl einen Raser (aber nicht aus meiner Mandantschaft) erwischt, meldet Ingmar Greil in seinem Blawg Aktenvermerk. Zwar nicht auf der Brennerautobahn, sondern in einer Tempo-40-Zone ist der Fahrer von hinten geblitzt worden. Allerdings fuhr der Raser rückwärts mit 56 km/h durchs Bild.
Das muß ein echtes Erfolgserlebnis gewesen sein für die österreichische Rennleitung, endlich mal ein richtiges Gesicht auf ihren Bildern. ;-) Hoffentlich kommt da jetzt keiner auf dumme Gedanken.
Aber Herr Kollege,
nicht jeder Schnellfahrer ist auch Raser, oder ? Dieses in den Medien viel verwandte + negativ belegte Wort sollten wir doch meiden, oder ?
OK, dann definieren wir jetzt einmal: Raser im Sinne dieses Weblogs sind auch Lenker von Fahrzeugen, die etwas zügiger als der Durchschnitt unterwegs sind, ansonsten aber gesetzestreue Normalbürger. Oder so ähnlich. ;-)
100%??? Nimmt mich wunder, wo doch in Österreicher nicht der Fahrer, sondern der Halter haftet. Zumindest war es früher so.
Da ich da öfter bin (hab eine Wohnung dort im Bezirk) weiß ich jetzt schon. Das nächste Mal diskutier ich nicht mehr mit denen, sondern hol mir Verstärkung aus Berlin ;-)