Erfolgshonorar als Anwaltsvergütung?

Unter dem Titel Neuer Wirbel um Anwaltsvergütung diskutiert Maximilian Steinbeis im Handelsblatt das grundsätzliche Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren.

Das Jahr 2006 wird spannend für die Anwaltschaft. Dafür sorgt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Zwei dort anhängige Verfahren könnten im nächsten Jahr das eben erst reformierte Recht der Anwaltsvergütung erneut tüchtig durcheinander wirbeln.

Das Gericht wird über eine Frage entscheiden, die in den international tätigen Großkanzleien bereits beantwortet ist. Es geht jetzt also darum, ob Erfolgshonorare auch für das gemeine Anwaltsvolk zulässig sein bzw. werden sollen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.