Fahreridentifizierung durch Vergleich mit Passbild

Das Bayerische Oberste Landesgericht (Az. 1 ObOwi 310/2003, DAR 04, 38) hält es für zulässig, daß die Bußgeldbehörde die bei Meldebehörden hinterlegten Lichtbilder (Paß, Personalausweis) zur Fahreridentifizierung anfordert, um diese mit einem, bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr aufgenommenem Frontfoto zu vergleichen.

Der Datenschutz habe keinen Vorrang vor dem staatlichen Aufklärungsinteresse, weil die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Rechtsstaatprinzip eine zentrale, staatliche Aufgabe sei.

Das BayOLG vernachlässigt dabei einen Gedanken. Jeder Bundesbürger ist (zumindest de facto) verpflichtet, ein Paßbild von sich anfertigen zu lassen und dieses bei der Meldebehörde zu hinterlegen. Kommt der Bürger dieser Pflicht nach, hat er bereits den ersten Schritt in Richtung „Überführung im OWi-Verfahren“ getan. Überspritzt gedacht, bedeutet dies, der Bürger wird durch die paßrechtlichen Vorschriften dazu gezwungen, an seiner eigenen Identifizierung in späteren Bußgeldverfahren mitzuwirken. Das ist verfassungsrechtlich zumindest bedenklich.

Ein früherer Mandant hatte dies erkannt und seine Vorsorge dagegen war am Ende erfolgreich: Er hat sich einen Vollbart wachsen lassen, dann das Paßbild angefertigt und dieses dann bei der Meldebehörde hinterlegt. Seinen Führerschein zierte die selbe Aufnahme. Das spätere Frontfoto des Flitzerblitzers hingegen zeigte einen glatt rasierten Fahrer. Beim Gericht erschien der Mandant dann wieder vollbärtig. Der Vergleich der beiden Fotos (Paß- ./. Meßfoto) und der des Meßfotos mit dem realen Betroffenen fiel negativ aus.

Für jede Maßnahme der Strafverfolgungsbehörde gibt es mindestens eine Gegenmaßnahme, liebe Katzen und Mäuse.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

Eine Antwort auf Fahreridentifizierung durch Vergleich mit Passbild

  1. 1

    … so ließe sich die Verfassungswidrigkeit ggf. auch damit begründen, dass derartige Manipulationen weiblichen Betroffenen eher nicht möglich sind. :-))