Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hat die Haftbefehle gegen die beiden Verdächtigen aufgehoben.
Frank Jansen vom Tagesspiegel schreibt dazu:
Im Fall des in Potsdam schwer verletzten Deutschäthiopiers Ermyas M. gibt es eine überraschende Wende. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob am Dienstag den Haftbefehl gegen die beiden Tatverdächtigen auf. Björn L. und Thomas M. kamen frei.
Der Geschädigte kann sich nicht mehr an Vorfall erinnern.
Der Ermittlungsrichter teilte mit, in der „Gesamtschau“ auf den gegenwärtigen Ermittlungsstand könnten keine „ausreichend sicheren Schlüsse im Hinblick auf den dringenden Verdacht der Tatbeteiligung gezogen werden“. Ein einfacher Tatverdacht besteht jedoch weiter.
Ich weiß nicht, was sich seit dem Tattag zu Ostern in den Ermittlungen ergeben hat – mit Ausnahme der fehlenden Erinnerung des Geschädigten. Aber nach den mir vorliegenden Informationen, auf die ich meine Einschätzung begründe, hätte es bereits damals noch nicht für eine Untersuchungshaft reichen dürfen. Und nur weil der Boulevard es will?
ich frage mich ob das alles auch so hochgespielt worden wäre, wenn sich der Zwischenfall zwischen nur Deutschen oder nur „Ausländern“ abgespielt hätte?