Falsches Attest

Dem Mandanten geht es an die Fahrerlaubnis, offenbar ist ihm das Anlaß genug, sich und andere richtig reinzureiten. Er übermittelte mir vor 2 Tagen per Fax ein Attest seines Arztes, der ihm bestätigt, „krankheitsbedingt“ nicht zur Verhandlung erscheinen zu können – die heute stattfindet.

Abgesehen davon, daß diese nichtssagende Bestätigung ohnehin nicht zur „genügenden“ Entschuldigung ausreicht: Das Attest trägt das Datum vom 1.11.06. Die Kopfzeile des Faxes, das der Arzt an meinen Mandanten geschickt hat, weist das Datum vom 30.10.06 auf.

Wenn ich das Stück Papier vorgelegt hätte, wäre auch der Arzt dem Ende seiner Laufbahn ein stückweit näher gekommen. So wichtig sind also Fahrerlaubnisse.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

3 Antworten auf Falsches Attest

  1. 1
    bambi says:

    Atteste werden per fax geschickt? bei dem arzt genügt wohl nur ein kurzer anruf um festzustellen dass man krank ist

  2. 2
    Rotkäppchen says:

    Wieso Verhandlung am 1.11. ? Das ist doch ein katholischer Feiertag!

  3. 3

    @2: Dem Amtsgericht Potsdam ist nichts heilig!