Folter, Massengentests und gesundes Volksempfinden

Der Auftritt mancher Kriminalbeamter in der Öffentlichkeit macht mir Angst.

Erst redet ein Klaus Jensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter daher, daß „extreme Verhörmethoden“ künftig nicht mehr im Protokoll erwähnt werden (vulgo: Gefoltert wird heimlich).

Nun reklamiert Wilfried Albishausen von der selben krimin… Vereinigung, der Datenschutzbeauftragte Schaar betreibe Effekthascherei, wenn er die Massengentests kritisiere.

Udo Vetter und ein paar seiner Kommentatoren haben zu und mit Recht erhebliche Bedenken hinsichtlich des Demokratieverständnisses der Mitglieder dieser Truppe.

Sieht die Zukunft nach Vorstellung des BDK dann so aus: Erst einmal alle unter Generalverdacht stellen und wer sich nicht freiwillig dem Gentest unterzieht, wird extrem verhört? Ich bin gespannt, was da noch so alles an gesundem Volksempfinden aus dieser Richtung kommt.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Folter, Massengentests und gesundes Volksempfinden

  1. 1
    Heiko says:

    Hoffentlich gibt es für die erneute öffentliche Verbreitung dieser [editiert. crh] Unterstellung eine Abmahnung.

    Klaus Jensen hat so etwas nie gesagt, was man in dem Focus-Artikel leicht nachlesen könnte, wenn man denn wollte:

    „Er fragt sich, welcher Polizist künftig noch wie Daschner einen Aktenvermerk anfertige, um eine extreme Verhörmethode außerhalb des polizeilichen Regelwerks in einer Ausnahmelage zu dokumentieren.“

    Um hier aus einer geäußerten Sorge herauszulesen, dass extreme Verhörmethoden in Zukunft nicht mehr im Protokoll erwähnt werden, muss man seine Wahrnehmung schon sehr verbiegen. Die Durchführung dieser angeblichen Folterungen dann noch dem Bund Deutscher Kriminalbeamter anzuhängen, schlägt dem Fass dann den Boden aus.

    [Beleidigungen sind hier nicht erwünscht. Den letzten Satz dieses Kommentars habe ich daher gelöscht. crh]

  2. 2
    Markus Stamm says:

    @1:
    Der einzige, der eine „Abmahnung“ (bzw. disziplinarische Maßnahmen, da es sich wohl um einen Beamten handelt) aufgrund dieses Sachverhalts verdient, ist Klaus Jensen selbst. Was Heiko zitiert, ist nur eine recht hilflose Verklausulierung der Aussage, daß Klaus Jensen „extreme Verhörmethoden außerhalb des Polizeilichen Regelwerks“ scheinbar schon für so normal hält, daß er sich nicht dafür interessiert, daß es diese Methoden nicht geben darf, weil sie schlicht verboten sind, sondern nur dafür, daß man sie aus Angst vor Strafverfolgung nicht mehr dokumentieren wird.

    Wie man diese Ungeheuerlichkeit mit einer verbogenen Wahrnehmung wegerklären will, wird wohl Heikos Geheimnis bleiben.

    Im übrigen sollte man Klaus Jensen vielleicht auch einmal daran erinnern, daß ein „polizeiliches Regelwerk“ für Verhörmethoden ein Widerspruch in sich ist, denn die Polizei setzt gottseidank nicht fest, was bei Verhören erlaubt und verboten ist, auch wenn Herr Daschner das vielleicht noch immer nicht begriffen hat. Dies ist allein Aufgabe des Gesetzgebers, und wenn die Polizei glaubt, nebenbei auch noch ein Regelwerk haben zu müssen, ist das noch einmal eine Ungeheuerlichkeit.

    Wenn Klaus Jensen aber etwas ganz anderes gemeint haben sollte, als er da laut Focus-Artikel gesagt hat, steht es ihm frei, dies öffentlich richtigzustellen. Warum er sich dann aber so (un)mißverständlich ausdrückt, wird wohl sein Geheimnis bleiben.