Auch die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz will kein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der 1 & 1 Internet AG einleiten.
Ich hatte bereits berichtet, daß ich gegen die Westerwälder wegen
1) Abbuchens trotz Entzug der Lastschriftermächtigung und
2) Sperrung aller meiner Verträge trotz Erfüllung meiner entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen
Strafanzeige gestellt habe. Ersteres werte ich als Betrug, zweiteres als Erpressung.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz – die ich nicht für zuständig halte, weil der „Erfolgsort“ Berlin ist – will aber nicht ermitteln. Gegen die entsprechende Entscheidung hatte ich Beschwerde eingelegt.
Nun erhalte ich die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz:
1. Es lägen keine tatsächlichen Anahltspunkte für eine vorsätzliche Täuschung im Sinne des § 263 StGB vor.
2. Der Anfangsverdacht einer versuchten Nötigung sei ebenfalls nicht gegeben.
Das ganze Begründung der Beschwerdeentscheidung hat einen Umfang von 3 (!) Zeilen. 8 Zeilen lang ist die Rechtsmittelbelehrung, die ich gern entgegen genommen habe: Den Antrag auf gerichtliche Entscheidung habe ich soeben nach Koblenz gefaxt.
Ich meine nicht, daß die 1 & 1 Internet AG sich gegenüber wehrlosen Verbrauchern das herausnehmen darf, wofür wehrlose Verbraucher ohne Zögern der Staatsanwaltschaft mit einem Ermittlungsverfahren überzogen werden. Moral ist etwas Wichtiges; das muß man doppelt haben!
Sehr schön!! Weiter so.
Ich finde es gut, dass Sie sich für die Verbraucher einsetzen. Leider habe ich mit der Generalstaatsanwaltschaft in München die Erfahrung gemacht, dass man nicht einmal bei nachweisbarem Verdacht auf Betrug bzw. Untreue und Hausfriedensbruch ermittelt hat. Dieser im Internet veroeffentlichte Sachverhalt fiel der deutschen Internetzensur zum Opfer.
Soeben stelle ich fest, dass in dem o.a. Fall ein weiterer Blog von mir geloescht, sprich zensiert wurde.
„Die Freiheit im Internet zu verteidigen, bedeutet die Freiheit schlechthin zu verteidigen.“ (Kofi Annan)
@3: ??
Aber nicht hier, oder?
Gibts News in dieser Sache?
Schon mal darüber nachgedacht, dass die Staatsanwaltschaft mit ihrer Begründung einfach Recht hat und kein Vorsatz oder Nötigung vorlag? Und die Beschuldigungen nicht ausreichen um weitere Rechtskosten zu verursachen?
@ Dr Jura,
kein Vorsatz, keine Nötigung? Bitte mal gründlich hier lesen – und dann ….
http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=66491&page=10&highlight=nachfristsetzung
So viel Kummer mit 1+1, das so etwas überhaupt möglich ist!
Ein Betroffener!