Eine namhafte deutsche Versicherungs-AG
bietet ein neues Haftpflicht-Deckungskonzept an, mit dem sich Unternehmen und deren Organe gegen Folgen des Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetzes (AGG) schützen können. Damit sollen insbesondere Deckungslücken der klassischen Betriebshaftpflicht und der D&O-Versicherung ausgeglichen werden.
Quelle: Versicherungsjournal
Zu berücksichtigen ist aber:
Ausgeschlossen werden unter anderem vorsätzliche Schäden sowie „wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung”.
Tja, das, was richtig Spaß macht im Leben, ist eben nicht versicherbar. ;-)