Haftverschonung wegen Muttertag

Das war richtig knapp.

1.500 Cannabispflanzen, die dem gestern überraschend festgenommen Mandanten gehören sollen, waren sicherlich nicht als Muttertagsgabe gedacht. Eigentlich gibt es – wenn der Tatvorwurf denn zutreffen sollte – für so eine Plantage eine schon nicht mehr bewährungsfähige Freiheitsstrafe. Und wenn der Beschuldigte (wie mein Mandant) schweigt, könnte man auch an Flucht- und Verdunklungsgefahr denken. Darüber hat der Haftrichter auch nachgedacht.

Aber der Mandant ist Vater dreier Kinder und morgen ist Muttertag. Das hat den Richter dann ganz knapp überzeugt, Haftverschonung anzuordnen. Nach gut 36 Stunden wurde der Mandant heute abend wieder in die Arme der Familie entlassen.

Glück muß man haben. Und einen Haftrichter, der Vater (und Motorradfahrer ;-) ) ist.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

3 Antworten auf Haftverschonung wegen Muttertag

  1. 1
    Rocco Jula says:

    Und wenn der Mandant dann auch noch das Glück hat, einen Staranwalt zu bekommen!
    Meinen Glückwunsch!

  2. 2
    Rudi says:

    1500 Cannabispflanzen ???
    Da braucht man ja ein Gewächshaus, oder
    passt das noch in den Keller ??
    Braucht man so viel für den Eigenbedarf ??

    Sorry, ich mach kein Blut und Blech…

  3. 3

    […] Kreuzberger Strafverteidiger Carsten Hoenig berichtet, dass er am Wochenende einen Mandanten richtig gut “verarzten” konnte, der mit 1.500 […]