Heute beim Haftrichter

Es ging unter anderem um die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht. Die Staatsanwaltschaft hat vorgetragen, mein Mandant verfüge nicht über eine gefestigte familiäre Bindung. Mein Mandant hat dies bestritten. Der Richter entgegnete ihm:

So ganz ist das ja nun nicht von der Hand zu weisen, was der Staatsanwalt da behauptet. Denn Ihre Frau wird Sie nun bestimmt nicht mehr so richtig mögen, oder sehe ich das falsch?.

Dem Mandanten wird versuchter Mord und (lebens-)gefährliche Körperverletzung vorgeworfen; Geschädigte ist besagte Ehefrau.

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Eine Antwort auf Heute beim Haftrichter

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    Wer versteht schon das Verhältnis zwischen Mann und Frau? Ich hatte vor einiger Zeit einen Mandanten, der aus nächster Nähe 6 mal auf seine Ehefrau geschossen hatte, nachdem diese ihn maßlos provoziert hatte. Mit einem 9-mm-Kaliber. Sie hat tatsächlich überlebt, was an ein Wunder grenzt. Der Mandant machte im Haftprüfungsverfahren auch seine familären Bindungen geltend. Hat seinerzeit auch nicht viel gebracht. Er ist letztlich zu 4 Jahren und zu einer Unterbringung verurteilt worden, wegen Rücktritts vom Versuch eines Tötungsdelikts, weil er selbst noch dafür gesorgt hatte, dass ein Krankenwagen kam, und weil er ziemlich alkoholabhängig war. Jetzt wartet er auf seine Entlassung aus der Unterbringung. In den Knast muss er wohl nicht zurück.