nennt Udo Vetter in seinem lawblog das Handbuch des Strafverteidigers von Hans Dahs.
Recht hat der Kollege. Ich glaube nicht, daß es einen ernst zu nehmenden Verteidiger gibt, der den Dahs noch nicht in der Hand gehabt hat. Aber auch für strafrechliche Laien ist das Buch eine Fundgrube.