Keine EU-Fahrerlaubnisse in Deutschland bei fehlender Eignung

VG Sigmaringen: Keine Umgehung des deutschen Fahrerlaubnisrechts durch EU-Fahrerlaubnisse

Der deutsche Antragsteller will mit seiner tschechischen EU-Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge in Deutschland führen. Das Landratsamt als Fahrerlaubnisbehörde hat ihm dies untersagt.

Vorausgegangen war eine Entziehung der Fahrerlaubnis wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in den 90-er Jahren. Nach diesem Vorfall wurde in einem medizinisch-psychologischen Gutachten festgestellt, dass der Antragsteller nicht in der Lage ist, seinen Alkoholkonsum und die Verkehrsteilnahme zu trennen. In den Folgejahren kam es zu einer weiteren Trunkenheitsfahrt mit 1,97 Promille. Der 2003 gestellte Antrag auf Wiedererteilung der deutschen Fahrerlaubnis blieb ohne Erfolg, weil der Antragsteller das erforderliche medizinisch-psychologische Gutachten nicht vorlegte.

Nach Ansicht des Gerichts ist die Behörde zur Prüfung der Fahreignung nach deutschem Recht auch bei einer in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis berechtigt.

Die Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur Anerkennung von EU-Führerscheinen, die durch andere Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, stehe der Verpflichtung der Fahrerlaubnisbehörde zur Überprüfung der Fahreignung des betroffenen Führerscheininhabers nicht entgegen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte vorliegen, nach denen gravierende Zweifel an der Fahreignung angebracht sind.

Beschluss des VG Sigmaringen vom 12.05.2005, Az.: 4 K 708/05
Quelle: Pressemitteilung des VG Sigmaringen vom 20.05.2005

Die Investition in eine ausländische Fahrerlaubnis ist also nur bis zur nächsten Polizei-Kontrolle lohnend. Danach wird die Fahrerlaubnisbehörde aktiv, die dann das Fahren mit der EU-Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik untersagt, wenn der Fahrer seine Eignung nicht durch ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten nachweist.

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Eine Antwort auf Keine EU-Fahrerlaubnisse in Deutschland bei fehlender Eignung

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    MPU says:

    In der Tat! Das Halbritter Urteil und andere urteile sind inzwischen überholt, der EuGH schränkte EU Führerschein-Tourismus nach anderen EU-Ländern mit dem Urteil EUGH-Urteil vom 26.06.08 erheblich ein.

    klare Fakten und ein klares Urteil: Nehmlch dann, wenn eindeutig Führerscheine ohne eine Meldeanschrift aus dem Führerscheinausstellenden Land ausgehändigt wurden, müssen diese in Deutschland nicht akzeptiert werden. dies zumindest dann wenn in Deutschland eine Führerscheinversagung oder Eignungsmängel festgestellt wurden bzw. eine MPU Auflage zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis besteht.

    Wer jedoch ordnungsgemäß seine Fahrerlaubnis mit Wohnsitz bzw. Nebenwohnsitz in einem anderem EU-Land erwirbt und dies auf dem Führerschein hervorgeht und wenn die Gesetze als auch Verwaltungvorschriften des Führerscheinausstellenden Landes eingehalten wurden und wer keine neuen Eignungszweifel der Fahrerlaubnisbehörde nach Erhalt des Führerscheins liefert dem darf die Fahrerlaubnis auf deutschen Strassen entzogen werden