Lippstadt: Die Staatsanwaltschaft liest das Weblog

In meiner kleinen Auseinandersetzung mit dem Amtsgericht Lippstadt bzw. dem dortigen Richter um die Frage der Vollmachtsvorlage (hier die drei bisherigen Berichte), hatte die Staatsanwaltschaft Paderborn die Sache auf dem Tisch.

Das Weblog der Kanzlei Hoenig wird von der Staatsanwaltschaft beobachtet. In der Gerichtsakte finde ich einen Vermerk des Staatsanwalts.

Er geht davon aus, daß die Aktenrückforderung deswegen erfolgt sei, weil der Verteidiger (also ich) Rechtsbeschwerde eingelegt und diese verbunden habe mit einem Wiedereinsetzungsantrag. Daß ich die entsprechende Anträge beim Amtsgericht eingereicht habe, entnimmt der Staatsanwalt

der von dem Verteidiger zitierten Homepage „Kanzlei-Hoenig.de“

in dem ich das Urteil des Amtsgerichts Lippstadt vom 02.02.2006 kommentiert habe.

Naja, es ist zwar nicht die Seite www.kanzlei-hoenig.de, sondern diese hier, Herr Staatsanwalt:
http://www.kanzlei-hoenig.info/index.php/vollmachtsvorlage-ein-erstes-urteil-aus-lippstadt

Gleichwohl bedanke ich mich für das Zitat in der Akte.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht, Vollmacht veröffentlicht.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.