VGH München: Luftsteuer für Balkone ist rechtswidrig
Die von der Landeshauptstadt München erhobene Sondernutzungsgebühr („Luftsteuer“) für Balkone, die in den öffentlichen Straßenraum ragen, ist rechtswidrig. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Die Heranziehung eines einzelnen Wohnungseigentümers als Gesamtschuldner von Sondernutzungsgebühren, die die gesamte Wohnanlage betreffen, bedürfe wegen des damit verbundenen Eingriffs in Freiheits- und Eigentumsgrundrechte einer besonderen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, an der es fehle (Urteil vom 22.11.2006, Az.: 8 BV 05.1918).
Quelle: Beck Aktuell
Ich verstehe ja nun nichts vom Verwaltungsrecht. Aber daß sich der Verwaltungsgerichtshof mit dieser Sache auseinander setzen mußte, zeigt mir, daß da irgendwelche Leute wirklich ernsthaft daran geglaubt haben, aus … Luft Geld zu machen. Ich wundere mich nicht mehr, wenn auch die andere Seite gute Ideen hat, sich dem staatlichen Geldeinsammeln zu entziehen. Und drücke ihr schon fast die Daumen, daß man sie nicht erwischt.