Mehr als Nichts

Die Rechtsmittelrücknahme ist das Ergebnis eines komplexen aktiven Vorgangs, nämlich des Nachdenkens über das Ob der Rechtsmittelrücknahme, des Entscheidens für die Rechtsmittelrücknahme und des Verfügens der Durchführung der Rechtsmittelrücknahme. Damit nicht genug. Dem schließen sich weitere Aktivitäten im Büro des Verteidigers an, nämlich das Schreiben des Verfügten, das Unterschreiben des Geschriebenen und das Verbringen oder Versenden des Unterschriebenen ans Gericht.

schreibt Rechtsanwalt Werner Siebers in seinem Weblog unter dem Titel Verteidigergebühren bei Rechtsmittelrücknahme

Dass dieser komplette Gesamtvorgang mehr als Nichts ist und eine Aktivität, die das Verfahren fördert, drängt sich auf, …

Unter anderem mit diesen – zugegeben: pointiert ausgewählten – Sätzen stellt er sich einem Beschluß des Landgericht Göttingen v. 20. 12. 2005, 2 KLs 4/05, zutreffend entgegen, das meint, eine Revisionsrücknahme durch den Verteidiger stelle keine „Mitwirkung“ am Verfahren dar.

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