Mengenrabatt für Rechtsanwälte

Dem Dresdner AnwaltVerein ist es bislang leider nicht gelungen, eine Rahmenvereinbarung über angemessene Mengenrabatte in Verkehrsordnungswidrigkeiten für die gebeutelte Anwaltschaft mit dem Freistaat Sachsen abzuschliessen.

Das Vorhaben scheiterte bislang am erbitterten Widerstand des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, welches mit Rücksicht auf die anhaltende Anwaltsschwemme unkalkulierbare Einnahmenausfälle bei Freistaat und Kommunen befürchtet.

Der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags ist mittlerweile mit dem Vorgang befasst.

Wir werden weiter berichten …

Quelle: Die über die Anwaltsliste verbreitete Pressemitteilung des Dresdner Kollegen Hans H Abtmeyer

Ich finde, das sollte auch mal in Berlin versucht werden.
;-)

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

Eine Antwort auf Mengenrabatt für Rechtsanwälte

  1. 1
    deranwalt.at says:

    Allein schon die Idee würde bei uns zur Streichung aus der Liste führen ;-)