Mietvertrag zwischen Strafrechtlern

Es geht um ein Schließfach im Anwaltszimmer des Kriminalgerichts.

Der Mietvertrag wird geschlossen für den Zeitraum vom 11.11.05 bis 11.11.06.

OK, befristeter Mietvertrag und zwar ohne automatische Verlängerung. Das verstehe ich noch.
Weiter unten heißt es dann aber:

Der Vertrag kann von den beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Bahnhof!? Nun doch eine Verlängerung? Oder darf ich schon vor dem 11.11.06 kündigen? Ich werde dann besser ‚mal einen Fachanwalt für Schließfachmietrecht zu Rate ziehen.

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2 Antworten auf Mietvertrag zwischen Strafrechtlern

  1. 1
    Nun-ex-Referendar says:

    Warum sollte eine ordentliche Kündigung nicht auch während der Befristung möglich sein? Am 11.11.06 endet der Mietvertrag ohne Kündigung.

    Ein solcher Mietvertrag ist zwar vielleicht nicht alltäglich, jedoch gleich Auslegungen hinsichtlich einer Verlängerungsoption oder Umdeutung in einen unbefristeten Mietvertrag würde ich ohne entsprechende weitere Hinweise im Vertrag bzw. bei den Verhandlungen nicht vornehmen.

  2. 2

    … eben. Der Vertrag endet – ohne dass es einer Kündigung bedarf – am 11.11.2006 (wenn auch nicht um 11.11 Uhr), es sei denn, er würde bereits zuvor mit genannter Frist gekündigt.