Mit dem Hinweis der Zugabe

Der Beschuldigte wurde zwecks Klärung des Sachverhaltes ins D-Büro gebeten. Hier übergab er freiwillig die beiden Flaschen aus seinem Hosenbund heraus an Unterzeichner mit dem Hinweis der Zugabe des Diebstahls.

So schreibt ein sicher gut ausgebildeter Kaufhausdetektiv in seine Strafanzeige.

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Eine Antwort auf Mit dem Hinweis der Zugabe

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    Udo Vetter says:

    Gut ausgebildet? Seriös? Ich habe mal einer Akte entnommen, dass die herbeigerufenen Polizisten den Ladendieb nach Feststellung der Personalien laufen ließen. Den Kaufhausdetektiv nahmen sie mit. Er wurde per Haftbefehl gesucht.