Moabit, wie es leibt und lebt

Der Mandant wurde wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 3 1/2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das (milde) Urteil basierte auf einer Verfahrensabsprache. Ferner wurde der bis zur Verkündung des Urteils bestehende Haftbefehl aufgehoben. Auch das war zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgesprochen. Der Verurteilte sollte Gelegenheit bekommen, sich auf den Haftantritt vorbereiten zu können, um dann seine Strafe als Selbststeller im offenen Vollzug zu verbüßen.

Der Mandant hat sich eine sichere Arbeitsstelle besorgt, hat seine große Wohnung aufgeben und ist in eine kleinere umgezogen, die er auch während der Haft halten kann. Dies hat er auch dem Amt mitgeteilt. Die neue Meldebstätigung mit einer Kopie des geänderten Personalausweises hat meine Kanzlei an die Staatsanwaltschaft geschickt; die Unterlagen sind dort auch zur Akte gelangt.

Gleichwohl ging die Ladung zum Haftantritt 7 Monate später an die alte Anschrift. Und erreichte den Mandanten nicht. Dem entsprechend erschien er dann auch nicht in der JVA Heiligensee, in der er die Strafe im offenen Vollzug absitzen sollte.

Dort meldete man den ausbleibenden Insassen bei der Staatsanwaltschaft, diese beantragt einen Haftbefehl und der Mandant wird unter seiner neuen Anschrift (!!) verhaftet. Nun sitzt er in Moabit im geschlossenen Vollzug.

Die Staatsanwältin teilte lapidar mit: Da ist wohl etwas schief gegangen. Aber jetzt, wo wir ihn haben, lassen wir ihn doch nicht mehr wieder laufen.

Das ist Moabit, wie es leibt und lebt.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Moabit, wie es leibt und lebt

  1. 1
    Terror-Ötti says:

    Unglaublich!

  2. 2
    Leon Libre says:

    An dem Tag an dem uns Saturn zur Beschwichtigung ein paar Bauern opfert, hoffe ich dass diese Staatsanwältin dabei ist.