Motorrad-Unfall aus Sicht einer Großkanzlei

Mein Mandant befuhr gemütlich an einem lauen Sommerabend mit seinem Motorrad eine etwa 3,50 m breite Straße, um die frische Waldluft zu genießen. Naja, das war halt so ein Zweirad, auf dem der Fahrer die Füße nach vorne ausstrecken mußte, um an die Fußrasten heran zu reichen. Deswegen setzte der hinter ihm fahrende Reisebus dann auch zum Überholen an. Es kam zum Unfall.

Der Versicherer des Busses wollte nicht regulieren, ich habe Klage erhoben, die Gegenseite wird von einer Kanzlei „Dr. Xxxx & Partner GbR“ vertreten, die ihren Sitz laut Briefkopf in Bochum, Hamm, Dresden, Brandenburg, Erfurt, Rostock, Naumburg, Schwerin hat.

Die Klageerwiderung enthielt einen Satz, den ich der geneigten Leserschaft nicht vorenthalten kann:

Der Kläger [also der Motorradfahrer] stürzte, stand aber sofort wieder unverletzt auf. Auffälligerweise war er trotz des warmen sonnigen Wetters sehr dick angezogen und seine Kleidung war dick gepolstert.

Nein, es war an keiner Stelle des Textes ein smiley wie etwa “ ;-) “ zu entdecken.

Dieser Beitrag wurde unter Motorradrecht veröffentlicht.

4 Antworten auf Motorrad-Unfall aus Sicht einer Großkanzlei

  1. 1
    Hermann says:

    Wer den Chopper hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen… ;-)

  2. 2

    und hatte er auch einen Helm auf, obwohl er nicht auf dem Weg zum Mond war ???

  3. 3
    cbr 'ler says:

    Tja sehr angenehm zu lesen :-)
    Aber irgendwie traurig.

  4. 4
    rider says:

    … liest sich als würde dem Motorradfahrer vorgeworfen ,daß er Sicherheitskleidung trug (?)