Neues Weblog: Motorradrecht

Wir haben für den zweiten Schwerpunkt unserer Kanzlei – der erste ist das Strafrecht – ein eigenes Weblog eingerichtet: Motorradrecht. Neben den üblichen Blogbeiträgen wird dort auch versucht, das „Rechtsgebiet Motorradrecht“ zu definieren und ein wenig einzugrenzen.

Das Blog richtet sich an den gemeinen Moppedfahrer, ist also nicht unbedingt für juristische Schlipsträger bestimmt, die streng wissenschaftliche Arbeit erwarten. Sie sind gleichwohl eingeladen, sich dort ein wenig zu entspannen.

Die Rubrik „Motorradrecht“ wird hier stillgelegt.

Danke an Matthias Klappenbach, dem Macher der Jurablogs, für die schnelle Aufnahme von „Motorradrecht“ in den erlauchten Kreis der juristischen Weblawgs.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Motorradrecht veröffentlicht.

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