Nicht eilig

Ich habe eine einstweilige Verfügung erwirkt, die den Gegner zu einem sofortigen Handeln veranlassen sollte. Eben das hat er aber nicht gemacht. Deswegen habe ich beim Landgericht beantragt, gegen den Gegner ein Zwangsgeld festzusetzen. Das war am 11.5.05. Dieser Antrag wurde vom Landgericht dann am 15.5.05 bearbeitet. Und zwar wurde der Antrag dem Gegner zur Stellungnahme binnen 10 Tagen zugeleitet. Bei mir ist die Abschrift des gerichtlichen Schreibens heute, am 17.5.05, eingegangen. Das bedeutet, die Gegenseite wird wohl bis zum 27.5.06 irgendwas dazu schreiben kann und dann wird das Gericht ein paar Tage später darüber entscheiden.

Nota bene: Es geht hier um eine Eilsache! Aber eben nicht um eine Eilsache, die den Richter persönlich betrifft. Deswegen wird es wohl nicht so eilig sein. :-(

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