Notruf eines Beratungsschnorrers

Soeben erhalte ich die Nachricht, daß jemand einen „dringenden“ Rat braucht.

Dieser Jemand hat über unsere Notrufnummer um 20:30 Uhr angerufen und bittet mich nun um Rückruf unter 0160-***; er habe einen Vertrag unterschrieben für eine Seminarteilnahme am Wochenende und möchte davon zurücktreten. „Ist das möglich?“

Eine Seminarteilnahme deutet eigentlich darauf hin, daß der Anrufer über eine gewisse Bildung verfügt. Der Anruf läßt daher eigentlich nicht auf mangelhaften Verstand schließen.

Andererseits ist es doch eher unüblich, einen Strafverteidiger um diese Zeit mit zivilrechtlichen Problemen angehen zu wollen.

Naja, ich lege die Rückrufbitte dann in die Ablage – zu den anderen unverschämten Beratungsschnorrern.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

2 Antworten auf Notruf eines Beratungsschnorrers

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    Uwe says:

    Notruf um 21:30, aber der Eintrag von 20:56? Erhalten Sie Anfragen aus der Zukunft? ;-)

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