OLG Hamm: Keine schriftliche Vollmacht erforderlich

Das OLG Hamm (2 Ss OWi 688/04) hat am 03. 11. 2004 entschieden:

Ein aktenmäßiger Nachweis der Bevollmächtigung des Verteidigers ist nicht Voraussetzung für deren Wirksamkeit.

Quelle: Burhoff-Online

Dank an den Herrn Staatsanwalt, der mit dem „Vollmachts-Rechtsstreit“ vor dem Amtsgericht Lippstadt zu tun hat, für den freundlichen Hinweis. :-)

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht, Vollmacht veröffentlicht.

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