Die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg hat ein Kleines Werbe-ABC für Rechtsanwälte (pdf) herausgegeben. Überschrieben ist die Veröffentlichung mit „Kurzmitteilung“. Sie hat aber gleichwohl fast den Umfang eines Taschenbuchs: 11 Seiten. Die (ehemals) kritischen Werbemaßnahmen sind nach Stichworten alphabetisch sortiert.
Trotzdem: -Ob- Daß die Wanne zulässige Werbung ist, konnte mir die Broschüre nicht bestätigen. Aber die RAK Brandenburg ist ja für Wannen in Kreuzberg nicht zuständig. Und gemeckert hat auch noch keiner.