Rechtsbeugung?

Oder doch lieber Verjährung?

Die Ordnungswidrigkeit ist nun knapp zwei Jahre her. Also in ein paar Wochen absolut verjährt. Die Richterin hat den Ablauf der Verjährungsfrist – selbstverständlich – gesehen und noch knapp vorher den Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Um doch noch ein verjährungsunterbrechendes Urteil fällen zu können. Zeugen wurden nicht geladen.

Ich habe einen Beweisantrag vorbereitet, an dem das Gericht nicht vorbeikommen wird. Was wird die Richterin nun machen?

Gibt sie dem Antrag statt, kann das Urteil nicht ergehen. Dann ist das Ding verjährt.
Lehnt sie den Antrag ab, obwohl sie erkennt, daß sie das nicht dürfte, begeht sie sehenden Auges (meint: absichtlich) eine Rechtsverletzung.

Gefährlich.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht veröffentlicht.

5 Antworten auf Rechtsbeugung?

  1. 1
    Ulla says:

    Was ist denn das für ein Blog hier??? Ich wollte gerade zu dem Kommentar vor mir etwas posten da ist der weg, einfach gelöscht, ohne erkennbaren Grund. Wofür ist denn hier die Kommentarfunktion da??? Oder darf man hier nur schreiben dass man alles klasse findet???

  2. 2

    Welcher Kommentar? Ich habe keinen gesehen.

    BTW: Die „?“-Taste Ihrer Tastatur ist kaputt.

  3. 3

    Mich würde ja so ganz spontan interessieren, wie die Geschichte ausgeht / ausgegangen ist.

  4. 4

    Mich ja auch. Ich werde berichten …

  5. 5
    heier says:

    Es werden doch oft völlig berechtigte Beweisanträge abgelehnt.
    Deshalb stellen Rechtsanwälte manchmal Beweisanträge auch einzelnd nacheinander und nicht alle gleichzeitig. Wenn das immer Rechtsbeugung wäre, wäre sie ja alltäglich.