Schlaflos

Ich habe meinem Mandanten eigentlich nur ganz vage angekündigt, daß ich ihn am Freitag in der Untersuchungshaft besuchen kommen wollte, vielleicht aber auch erst in der kommenden Wche. Er ist bereits seit Ende Dezember inhaftiert und hat den ersten Haftschock schon hinter sich.

Trotzdem: Als ich ihn Freitag dann besuchen kam, sagte er mir, er habe die Nacht vor Aufregung nur zwei Stunden schlafen können. Aufregung, weil ihn sein Verteidiger besuchen kommt.

Für mich war es ein Routine-Besuch; es waren nur ein paar kleine strategische und organisatorische Fragen zu erörtern. Einmal mehr habe ich erfahren, daß man Verabredungen mit Untersuchungshäftlingen unbedingt einhalten und auf keinen Fall leichtfertig sausen lassen sollte. Wenn man die Würde des Mandanten nicht verletzen will. Und weil man das nicht darf, auch – und gerade – wenn der Haftgrund nach § 112 Absatz 3 StPO vorliegt.

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