Selbst gebastelt

Hier mal eine eMail einer freundlichen Interessentin für meine Dienstleistungen:

soeben kam ich beim Stöbern auf Ihre Seite www.aktiv-gegen-Spam.de, auf der Sie unter anderem anbieten, abstrakte Fragen ohne Mandatsübernahme (also ohne Kostenfolge) zu beantworten. Da ich mir derzeit einen Anwalt nicht leisten kann, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir trotzdem Auskunft erteilen könnten.

Ich habe ein massives Problem mit einem in Österreich ansässigen Spamversender, der mir jede Woche Werbemails schickt und nicht mal auf Abmeldungen reagiert.
Auch habe ich alle Mails gespeichert und könnte zur Not eine Belästigung nachweisen.
Ich habe mir nach dem BDSG ein Auskunftsverlangen zusammengebastelt und möchte den Spammer nun „abmahnen“.
Frage nun: Macht das Sinn, wenn die Firma in Wien sitzt? Sollte der sich einen Anwalt nehmen, müßte ich die Kosten übernehmen? Kann ich meine Forderungen durchsetzen und wenn ja, wo? Müßte ich dafür ans Gericht nach Wien fahren??

Ok, ich setze mich dann gleich mal ein paar Stündchen hin, um der Dame ein Lehrbuch zu schreiben. Kostenlos, selbstverständlich. Ich kann mir sowas ja leisten.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

3 Antworten auf Selbst gebastelt

  1. 1
    Ingmar Greil says:

    Hier mal ein Schuss aus der Hüfte: Auskunftsbegehren in Österreich sollten sich wohl eher auf das öst. „DSG 2000“ stützen, Abmahnungen sind in Österreich in der in D üblichen Form unbekannt, Anzeige nach § 107 TKG („Spamverbot“) könnte was bringen und kostet jdf nichts.

  2. 2
    Ingmar Greil says:

    Hm, die Interessentin wird das zwar hier nicht lesen, war mir aber trotzdem ein Anliegen, das loszuwerden :-)

  3. 3
    Tyroler says:

    Die Strafe für Spams kann in Österreich mit bis zu € 35.000 belegt werden.

    Der Mann meiner Cousine ist Anwalt in Österreich. Vielleicht sollte ich ihn mal fragen, ob er gern solche Fälle aus Deutschland übernehmen will.