So besser nicht!

Ein Kollege hat mich mit seiner Verteidigung in einer Verkehrssache beauftragt. Unter anderem teilt er mir mit:

Dummerweise habe ich bei der Anhörung vor Ort gesagt, daß ich nichts sage, sondern erst mal die Akteneinsicht abwarte. Daraufhin die Frage: „Sind Sie Rechtsanwalt?„. Und meine zustimmende Antwort. Es steht also zu befürchten, daß die danach sehr sorgfältig ihre Akte angelegt haben.

Ich kann noch nicht einmal besonders hämisch grinsen, weil: Es ist mir auch schon passiert, daß ich bei der Verkehrskontrolle den Strafverteidiger habe raushängen lassen. Und genau das wurde mir dann hinterher auch auf’s Brot geschmiert: „Gerade als Rechtsanwalt hätte er wissen müssen …“ stand später in der Akte, als die Diskussion um das Fahrverbot begann.

Also noch einmal der dringende Hinweis an alle Kollegen: Besser ist es, wenn man den Besserwisser stecken läßt.

In diesem Zusammenhang: Beamte haben ein ähnliches Problem. Werden sie strafrechtlich belangt, müssen sie – zusätzlich – mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Bis hin zur Entlassung und zum Verlust der Pensionsansprüche.

Die Angaben zur Person müssen gemacht werden. Die Angaben zum Beruf eigentlich auch. Macht man falsche, unvollständige oder keine Angaben zum Beruf, handelt man ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld.

Auf die Spitze gedacht bedeutet dies aber: Entweder riskiert der Beamte Bußgeld oder Disziplinarverfahren. Was er sich im Zweifel aussucht, sollte er vorher wissen. Und sich einprägen, damit er im Ernstfall nicht unvorsichtig vor sich hin plappert.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht veröffentlicht.

5 Antworten auf So besser nicht!

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    Udo Vetter says:

    Wobei das mit dem Bußgeld wegen unvollständiger Personalangaben fast immer eine leere Drohung ist. Oder wer hat schon mal ein solches Verfahren wirklich bis vor Gericht bringen müssen? Ich hatte eines in über zehn Jahren, aber das ist schon beim Ordnungsamt eingeschlafen.

    Größeres Problem ist natürlich, wenn der Wagen auf das Büro „Rechtsanwälte XY und YX“ zugelassen ist.

  2. 2

    … oder wenn am Heck der Name der Kanzlei zu lesen ist. ;-)

    Das hat in einem Fall zur „Retourkutsche“ eines Polizeibeamten geführt, den ich ‚mal im Gericht als Zeugen recht heftig befragt hatte.

    Als er dann ein paar Tage später – auf der Stadtautobahn in einem Zivilpolizeiauto sitzend und mit dem Police Pilot herumspielend – auf meinem Vito das Logo meiner Kanzlei erblickte, hatte ich natürlich verloren.

    Seitdem grüßen wir uns aber wieder freundlich. :-)

  3. 3

    Wobei der Kollege, der auch mir bekannt ist, eigentlich nichts hat „raushängen lassen“, sondern nur so unvorsichtig war, das Wort „Akteneinsicht“ in den Mund zu nehmen. Die sich anschließende Frage hat er ja nur wahrheitsgemäß beantworten müssen. Da er, nach meinen Kenntnissen, dabei in Zivil war (unrasiert, Jeans, Baseball-Kappe), hat er wohl nicht ernsthaft damit gerechnet, daß allein das Wort „Akteneinsicht“ schon eine entsprechende Nachfrage veranlassen würde. Trotzdem: Dumm gelaufen – aber er hat ja einen guten Verteidiger.

  4. 4

    „Es steht also zu befürchten, daß die danach sehr sorgfältig ihre Akte angelegt haben.“
    Woher resultieren solche „Befürchtungen“ und was bedeutet in diesem Zusammenhang „besonders sorgfältig“. Meint der Verfasser damit einen gesteigerten Überführungswillen oder schlicht die gebotene Sorgfalt. Oder ist schlicht der „Jagdinstinkt“ gemeint, welcher geweckt wird, wenn es die Ordnungsmacht mit dem Anwalt (als natürlichem Feind?) zu tun bekommt.

    Ich kann aus meine Tätigkeit diese Befürchtung nicht bestätigen. Gleichwohl gilt auch hier: „So wie man in den Wald hineinruft, schallt es heraus!“ Allzu deutlich vorgetragene „Arroganz“ erzeugt sicherlich das „dem werde ich es schon zeigen feeling“. Aber das gilt nicht nur für Anwälte …

  5. 5

    Polizeibeamte vermuten, daß von Rechtsanwälten halbe Haare gepalten werden – so jedenfalls meine Erfahrung. Deswegen wird man in einer Akte, die den Namen eines Anwalts auf dem Deckel trägt, kaum noch Flüchtigkeitsfehler entdecken, die mir im Rahmen von Verteidiungen in Routinesachen (Verkehrssachen) sehr oft unterkommen.

    Dazu habe ich doch schon häufiger einen sportlichen Ergeiz feststellen müssen, wenn es einem Anwalt ans Leder gehen soll. Als Jagdinstinkt möchte ich das (noch) nicht bezeichnen.

    Ich habe im übrigen – bei aller Ernsthaftigkeit – den gleichen sportlichen Ergeiz, wenngleich in die entgegen gesetzte Richtung.