Vor ein paar Tagen hatte mir ein hessischer Staatsanwalt per eMail eine Datei übermittelt, die hier auf dem Weg zum Mandanten verloren gegangen war. Per eMail habe ich den Staatsanwalt um nochmalige Übersendung gebeten, 15 Minuten später war die Datei wieder auf meinem Rechner. Soweit die Arbeit eines Strafverfolgers in Hessen.
Demgegenüber hebt sich der Arbeitsstil der Staatsanwaltschaft in Brandenburg ab. Dort hat man den Staatsanwälten ausdrücklich untersagt, per eMail zu korrespondieren. Dort dauert es dann eben drei Tage, bis mein Fax auf dem Tisch des zuständigen Dezernenten liegt. Aber ich freue mich ja schon, daß man dort per Fax korrespondiert – jedenfalls in die eine Richtung. Die Antworten auf meine Faxe kommen dann per Briefpost.
Nebenbei: Überlange Verfahrensdauer ist ein Strafmilderungsgrund.
Naja, anscheinend traut man in Brandenburg den Staatsanwälten nicht zu, zu unterscheiden, was man per Email schicken kann und was man besser nicht per Email verschickt…