Test: Die Warnung vor der Kontrolle

Im Radio wurde gewarnt. Vor einem „Flitzerblitzer“. Der soll zwischen Neuruppin-Süd und Fehrbellin auf der BAB 24 stehen.

Zulässig sind dort maximal 130 km/h. Die Reisegeschwindigkeit des Autos beträgt etwa 160 km/h, also noch relativ ungefährlich in Hinblick auf ein mögliches Fahrverbot. Das Auto ist nicht auf den Fahrer zugelassen, eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden und ein elektronisches Fahrtenbuch wird bereits geführt. Also eigentlich alles im grünen Bereich.

Warum also eigentlich nicht?? ;-)

Versteckt hinter einer Brücke, aber gleichwohl von weitem sichtbar, war der Dreifuß mit der Kamera und dem Rotlichtblitz. Der rechte Fuß bleibt, wo er ist. Das Rotlicht blitzt.

To be continued …

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

5 Antworten auf Test: Die Warnung vor der Kontrolle

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    Referendar says:

    Ui, das klingt ja fast nach Vorsatz :)

  2. 2

    Sie sollten berücksichtigen, daß der subjektive Tatbestand in der Regel erst dann geprüft wird, wenn der objektive Tatbestand gegeben ist. Dazu gehört die Feststellung der Täteridentität.
    Ihre Anmerkung ist also deutlich verfrüht.
    ;-)

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    nochd says:

    zu 3
    Wieso braucht man zum Anschauen einer Seite ein Zwertifikat ?

    Der Servername »www.polizei.brandenburg.de« passt nicht zum Zertifikatsnamen »www.internetwache.brandenburg.de«. Möglicherweise versucht jemand Sie zu belauschen.

    Das Zertifikat für »TC TrustCenter for Security in Data Networks GmbH« ist seit Dec 31 13:58:49 2005 GMT abgelaufen. Der Webmaster sollte das Zertifikat aktualisieren.