Tretender Polizist

Polizist unter Verdacht

Ein Polizeibeamter soll gestern Abend um 21 Uhr in der Prenzlauer Allee in Pankow während der Demonstration zum Thema „Nazistrukturen aufdecken und bekämpfen” einem 22-jährigen Versammlungsteilnehmer in den Bauch getreten haben, so dass dieser kurzfristig bewusstlos wurde. Zuvor hatte es wohl eine Rangelei zwischen Polizisten und Versammlungsteilnehmern gegeben wodurch der Mann zu Boden fiel und sich eine Kopfplatzwunde zuzog. Anschließend soll ein noch nicht bekannter Polizist dem 22-Jährigen mit dem Fuß in den Bauch getreten haben. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet und das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen.

Qelle: meinberlin.de

Das könnte unangenehm werden für den Polizeibeamten. Bei einer Verurteilung wegen gefährliche Körperverletzung im Amt beginnt der Strafrahmen bei sechs Monaten. Ab 12 Monaten Freiheitsstrafe wird der Beamte unter Verlust sämtlicher Pensionsansprüche aus dem Dienst entlassen. Es ist nicht wirklich klug, mit dem beschuhten Fuß anderen Leuten in den Bauch zu treten.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Tretender Polizist

  1. 1

    Obwohl es manchmal durchaus schwierig ist, es zu unterlassen, Aktenfälschern, Rechtsbeugern, Selbstüberzeugern, Szenekundigen und ähnlichem Getier in Teile des Körpers zu treten, von denen man denken darf, dass es weh tut.

  2. 2
    deranwalt.at says:

    @ 1 :

    Außer das Ganze spielt sich in Österreich ab:

    3 Beamte der Wiener Sondereinsatzgruppe WEGA waren über einen gescheiterten Abschiebeversuch eines Gambiers und dessen Versuche, ihnen seine Menschenrechte zu erklären, derart angespeist, daß sie den Mann vom Flughafen anstatt zurück in die Haftanstalt in eine aufgelassene Lagerhalle brachten, wo ein 4. Beamter Schmiere stand, während die anderen 3 den Gambier krankenhausreif prügelten, mit dem Umbringen bedrohten, ihn angeblich auch mit dem Dienstwagen anfuhren usw.

    Erst durch die Initiative der Ehefrau des Gambiers, die bei einem Haftbesuch mit dem Mobiltelefon Fotos vom völlig entstellten Gesicht des Mannes machte (der Gefängnisarzt habe angeblich „keine Verletzungen feststellen können“) gelangte dieser Vorfall an die Öffentlichkeit, die Beamten wurden zunächst unter Mordversuchsanklage gestellt, letztlich blieb es aber beim „Quälen eines Gefangenen“ (Strafrahmen 2 Jahre).

    Nachdem sich die Version der Beamten (Fluchtversuch, bei dem sich der Mann selbst verletzt hätte) nicht mehr aufrechterhalten ließ, legten alle 4 zu Beginn der Hauptverhandlung volle Geständnisse ab und erhielten, da bislang unbescholten, bedingte Freiheitsstrafen von acht Monaten (für die Prügler) bzw. sechs Monaten (für den Schmieresteher).
    Die Strafe ist zufolge allseitigen Rechtsmittelverzichts rechtskräftig, der weiteren Beamtenkarriere der Täter steht höchstens noch ein polizeiinternes Disziplinarverfahren entgegen.

    So geschehen zu Wien am vergangenen Donnerstag vormittag (wer diese Geschichte googeln möchte – der Fall firmiert in den Medien unter „Bakary J.“).

    Die österreichische Innenministerin erklärte dazu im Live-Interview, man müsse erstens auch sehen, daß es sich bei dem Gambier um einen verurteilten Drogendealer handle und zweitens werde man natürlich diesen Fall in künftige Schulungen als Beispiel einfließen lassen, wie „es nicht gehe“.

    Eine Entschuldigung beim Opfer, das unter anderem komplizierte Knochenbrüche im Gesicht sowie ein schweres Trauma erlitt und dafür EUR 3.000,- an Schmerzengeld zuerkannt erhielt, lehnte die Ministerin explizit ab; sie sehe das nicht als ihre Aufgabe an.

    Die Frau (Liese Prokop, ehemalige Leichtathletik-Olympiasiegerin und dann bis zu ihrer Bestellung zur Ministerin langjährige niederösterreichische Sozial-Landesrätin) stellt sich am 01.10.2006 gemeinsam mit Wolfgang Schüssel zur Wiederwahl.

    Außer den üblichen Verdächtigen aus dem linken Spektrum sind bereits wieder alle zum Fall Natascha Kampusch bzw. zu Jörg Haider’s Kärntner Ortstafelkrieg übergegangen.