Ein Angebot, das man nicht ablehnen kann.

Das Angebot:

Das Software-Modul XX erwerben Sie bei uns; wir haben uns hier für ein Überlassungsvergütungsmodell à la Datev entschieden. Die Kosten für das Modul betragen 39,- Euro im Monat.

Die Nachfrage:

Was halten Sie von 31,00 EUR? Die kann ich besser zu den 69,00 EUR hinzurechnen, die ich für die Ergänzung Ihres Moduls an XX zahlen muß. Bei 39 EUR käme so eine häßliche krumme Zahl heraus, die dann unter Umständen eine Sehnenscheidentzündung bei meinem Buchhalter verursachen könnte. Unschön deswegen, weil ich dann ja meine Buchhaltung wieder selber machen müßte, dann keine Zeit mehr hätte, um mich um meine Verbrecher zu kümmern. Das hätte wiederum die Verringerung meiner Einnahmen zur Konsequenz und in der Folge nähme dann die Auslastung meiner Kanzleirechner ab, die dann wiederum erst in längeren Zyklen erneuert werden könnten und müßten. Damit würden in Ihrem Unternehmen dann die Umsätze zurückgehen, was unter Umständen dann zum Verlust von Arbeitsplätzen …

Und das wollen Sie Herrn [Supertechniker] doch nicht wirklich antun, oder?
Also müßte Herr [Geschäftsführer] auf’s Moppedfahren verzichten. Und das wäre ja nun der SuperGAU schlechthin.

Brauchen Sie noch weitere Argumente? ;-)

Haben Sie es schon gemerkt: Das Wetter wird langsam besser und die Menschen fröhlicher und milder gestimmt. :-)

Die Antwort:

Hallo Herr Hoenig,

die Argumente finde ich ganz klasse. Allerdings würden solche abweichenden Sondervereinbarungen bei uns jedes Quartal aufs neue Kopf-, Hand- und sonstige Schmerzen verursachen, weil wir Ihre Rechnung händisch anders behandeln müssen als alle anderen. Da gebe ich Ihnen die 8 Euro lieber für das ganze Jahr auf einmal. Mein Vorschlag also: Sie erhalten drei weitere Monate umsonst, zahlen also erst ab Oktober.

Geht doch!? :-)

Besten Dank an Herrn T.W. für die Inspiration zu diesem Beitrag.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

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